RS Vwgh 2004/9/9 2002/15/0192

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Veröffentlicht am 09.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;

Rechtssatz

Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (Hinweis E 8. August 1996, 92/14/0052). Der Umstand, dass die Mieten in späteren Jahren unter das derzeitige Niveau absinken können, bedeutet noch nicht, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer verkürzt würde und damit unter der technischen Nutzungsdauer läge. [Hier: Die Abgabepflichtige (Miteigentumsgemeinschaft) errichtete in den Jahren 1986 bis 1990 in einem Nobel-Wintersportort eine Geschäftspassage. Zur Geschäftspassage gehört auch eine Tiefgarage. Die Abgabepflichtige erzielte aus der Vermietung der Geschäftseinheiten der Passage (sowie der Tiefgarage) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.]

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150192.X02

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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