Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0192 E 9. September 2004 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass in vor den Streitjahren liegenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Gebäudes von der Abgabenbehörde nicht erkannt worden ist, kann für die nunmehr zu beurteilenden Zeiträume nichts ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Während für die Gesamtnutzungsdauer eines neu errichteten Wohngebäudes in erster Linie die Bauweise maßgebend ist, hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab; hiebei ist auch auf Beeinträchtigungen aus verschiedensten Ursachen und auf die Vernachlässigung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0192 E 9. September 2004 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass in vor den Streitjahren liegenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Gebäudes von der Abgabenbehörde nicht erkannt worden ist, kann für die nunmehr zu beurteilenden Zeiträume nichts ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Während für die Gesamtnutzungsdauer eines neu errichteten Wohngebäudes in erster Linie die Bauweise maßgebend ist, hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab; hiebei ist auch auf Beeinträchtigungen aus verschiedensten Ursachen und auf die Vernachlässigung de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Direktor einer Volksschule und Obmann eines von ihm im Jahr 1988 gegründeten Vereins. In den Statuten des Vereines wird als Vereinszweck die Pflege der christlichen Gemeinschaft im religiösen, karitativen und erzieherischen Sinn angeführt. Als Mittel zur Erreichung des Zweckes dienen ideelle (Vorträge, evangelische Veranstaltungen, Gebetsversammlungen, künstlerische Darbietungen) und materielle Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sammlungen). Der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Direktor einer Volksschule und Obmann eines von ihm im Jahr 1988 gegründeten Vereins. In den Statuten des Vereines wird als Vereinszweck die Pflege der christlichen Gemeinschaft im religiösen, karitativen und erzieherischen Sinn angeführt. Als Mittel zur Erreichung des Zweckes dienen ideelle (Vorträge, evangelische Veranstaltungen, Gebetsversammlungen, künstlerische Darbietungen) und materielle Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sammlungen). Der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger kann an verschiedenen Orten einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, zumal wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden (Hinweis E 26. April 2000, 95/14/0022). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140191.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die der Schätzung zugrundeliegende Erwägung der Behörde, die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw entwickelten sich bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv, sodass die amtlichen Kilometergelder nur für maximal 30.0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger kann an verschiedenen Orten einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, zumal wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden (Hinweis E 26. April 2000, 95/14/0022). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140191.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 1984 bis 1990 Umweltschutzgüter errichtet, die im Rahmen des Einheitswertes des Betriebsvermögens nicht als Aktiva anzusetzen seien (§ 62 Abs 1 Z 3 BewG). In Zusammenhang damit stehe der Umstand, dass der Wasserwirtschaftsfonds dem Reinhalteverband R (im Folgenden RV) ein Darlehen gewährt habe, welches RV zu den selben ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Musiker (Hornist des Volksopernorchesters) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, machte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 Werbungskosten in Höhe von S 40.200,-- für Zahnimplantate geltend. Das Finanzamt beurteilte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie den Selbstbehalt nicht überstiegen. In seiner Berufung führte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ist eine Notwendigkeit der Aufwendungen für die berufliche Tätigkeit gegeben, erfolgen die Aufwendungen nicht nur zur "Förderung des Berufes des Steuerpflichtigen" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 (Hinweis E 21. Dezember 1994, 93/13/0047). Soweit durch die konkrete berufliche Tätigkeit nachg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0142 E 15. November 1995 VwSlg 7046 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18.3.1992, 91/14/0171). Soweit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 9. Dezember 2004, 2002/14/0105, ist die Abzugsfähigkeit von Schulden beim Einheitswert des Betriebsvermögens nicht gegeben, wenn die Schuld mit aktiven Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0128 E 10. November 1987 RS 5 Stammrechtssatz Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht ... mehr lesen...
In der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1988 stellte die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, dar, dass von den einheitswertmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten ein Betrag von 320.258.000 S für Umweltschutzanlagen ausgeschieden worden sei. Aus der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1989 ergibt sich, dass ein entsprechender Betrag ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. nachträglichen Betriebsausgaben, welche in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 1992 bis 1994 geltend gemacht worden waren, wobei hinsichtlich der Jahre 1992 und 1994 die entsprechenden Aufwendungen anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht einkommensmindernd angesetzt wurden und hinsichtlich des Jahres 1993 die Nichtveranlagung zur Ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. nachträglichen Betriebsausgaben, welche in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 1992 bis 1994 geltend gemacht worden waren, wobei hinsichtlich der Jahre 1992 und 1994 die entsprechenden Aufwendungen anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht einkommensmindernd angesetzt wurden und hinsichtlich des Jahres 1993 die Nichtveranlagung zur Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0245 E 17. September 1997 VwSlg 7215 F/1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0245 E 17. September 1997 VwSlg 7215 F/1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer AHS die Gegenstände Geographie und Wirtschaftskunde sowie Englisch. In ihren Anträgen auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 1997 (2000/13/0183) und 1998 (2000/13/0184) machte sie Werbungskosten geltend, die den Gegenstand der nunmehrigen Beschwerdefälle bilden. Die für das Jahr 1997 geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von gerundet S 103.857,-- gliederte die Beschwerdeführerin auf in die Positionen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0184
Rechtssatz: Werden von einem Steuerpflichtigen geltend gemachte Werbungskosten teilweise zum Abzug nicht zugelassen, dann gebieten die Grundsätze eines rech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Vermieter einer Liegenschaft in Innsbruck, auf welcher sich unter anderem ein Garagengebäude befindet. In den Einkommensteuererklärungen für 1998 und 1999 machte der Beschwerdeführer unter dem Titel "Generalsanierung Garagen" 656.543 S bzw 681.539 S als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Zu Beginn des Jahres 2001 wurde beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1997 bis 1999 eine abgabenbehördliche Pr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Vermieter einer Liegenschaft in Innsbruck, auf welcher sich unter anderem ein Garagengebäude befindet. In den Einkommensteuererklärungen für 1998 und 1999 machte der Beschwerdeführer unter dem Titel "Generalsanierung Garagen" 656.543 S bzw 681.539 S als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Zu Beginn des Jahres 2001 wurde beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1997 bis 1999 eine abgabenbehördliche Pr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist, dass ein Nachweis übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist, dass ein Nachweis übe... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid ist im erneut fortgesetzten Verfahren ergangen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 15. März 1996, GA17- 95/4004/14, mit Erkenntnis vom 20. Februar 1998, 96/15/0086, die im ersten fortgesetzten Verfahren ergangene Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. September 1998, RV/513-17/14/98, mit Erkenntnis v... mehr lesen...