Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer der Arbeitgeberin hätte sich zwar von der ihn gemäß § 9 Abs 1 VStG treffenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 und des § 9 Abs 4 VStG befreien können; er könnte sich aber nur dann auf eine derartige Beste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Reihe von Übertretungen des KJBG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, die belangte Behörde habe zu Unrecht die Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers für die in Rede stehenden Verwaltungsübertre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Magistrat der Stadt Wien mit Straferkenntnis vom 16. Oktober 1989 die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, sie hätte es im Sinne des § 9 VStG als Geschäftsführer der S Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß die genannte juristische Person mit Sitz in W, als Arbeitgeber auf der Baustelle R, am 12. Juni 1989 sieben namentlich genannte polnische Staatsbürger, für die weder eine Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66;VStG §24;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 24 VStG iVm den §§ 37 und 66 AVG hat die Berufungsbehörde die Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen und unter Berücksichtigung der der Entlastung des Besch dienenden in gleicher Weise wie der belastenden Umstände (§ 25 Abs 2 VStG) soweit klarzust... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 20. August 1991 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, daß sie es "als im Sinne des § 9 VStG 1950 Verantwortliche der Firma L-OHG in B, zu verantworten (hat)", daß in Ansehung mehrerer (namentlich genannter) jugendlicher Lehrlinge verschiedene (im einzelnen angeführte) Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0116 1 Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher zitierten Ges.m.b.H. zweier Verwaltungsübertretungen und zwar 1) nach § 7 Abs. 1 der Bauarbeiterschutzverordnung (BGBl. Nr. 267/1954) und zu 2) nach § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV, BGBl. Nr. 218/83) für schuldig befunden und h... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land richtete mit Datum 7. November 1990 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Komplementär und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 Verantwortlicher der "R KG.", mit Sitz in L, zu vertreten, daß in der Zweigniederlassung der "R KG." in G, 1.) Herr Josef L a) am 12.4.1988 von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 24.00 Uhr und somit mit einer Tagesarbeitszeit von 15,5 Stunden sowie b) in der Woche vom 25.... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22. Mai 1990 war der nunmehrige Beschwerdeführer "als Verantwortlicher der Einzelfirma Günter H. K mit dem Standort in P", zweier Übertretungen - einerseits (a) nach § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972 (ASchG), iVm § 71 Abs. 2 der Bauarbeiterschutzverordnung, anderseits (b) nach § 31 Abs. 2 lit. p ASchG iVm § 4 Abs. 1 der Aufzugsverordnung und der ÖNORM B 2456, Punkt 11.3.- schuldig erkan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH wirkt die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird, und tritt erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde ihr gegenüber der namhaft gemachte vera... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Auf den Einwand des Besch, der (andere) Gesellschafter sei zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG bestellt gewesen, war nicht näher einzugehen, weil es sich hiebei um eine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unzulässige Neuerung handelt. Die Aufstellung einer solchen Behaup... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein entsprechendes, die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war. Da dies auf ein erst nach diesem Zeitpunkt z... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Linz dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz (Bezirksverwaltungsamt) als Strafbehörde erster Instanz mit Schreiben vom 11. Oktober 1989 (nach Ermittlungen durch die Bundespolizeidirektion Linz) mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma Dipl.Ing. Werner E, Baumeister, L" am 25. September 1989 vier namentlich genannte ausländische Arbeitnehmer (drei Polen und einen Rumänen) beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0116 1 Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 2 Stammrechtssatz Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich nur dann auf die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten berufen, wenn bei der Beh spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;AVG §47 Abs1;VStG §24;VStG §9 Abs4;VwGG §41 Abs1;ZPO §294; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/19/0597 2 (hier: Mit dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei (Landesarbeitsamt OÖ) auf Grund der dargestellten Umstände bzw. der gesamten Vorgangsweise (unerklärliche Verfa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0095 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Beweispflichtig für das Zustandekommen ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat ist der Beschuldigte. (Hinweis auf E vom 17.3.1988, 87/08/0306) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 1. März 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der N-Reisebüro Ges.m.b.H. im Sinne des § 9 VStG zu verantworten, daß von ihrer Gesellschaft im Standort S, A Nr. nn, jedenfalls seit 24. Dez. 1989 bis zum heutigen Tage das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Fremdenpension selbständig und in Gewinnabsicht ausgeübt worden ist, in dem gegen Entgelt Gäste be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0306 E 17. März 1988 VwSlg 12675 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur... mehr lesen...
Das Arbeitsamt Mödling erstattete am 29. Juni 1989 (nach einer Meldung des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten) gegen die "Firma: K.G. Bau - G.H. K, Baumeister" wegen Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anzeige, weil die genannte "Firma" am 12. Juni 1989 auf ihrer Baustelle in Wien, X-Platz, drei namentlich genannte ausländische Arbeitnehmer mit Schutttransportarbeiten beschäftigt habe, ohne daß für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0084 2 Stammrechtssatz Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich aber nur dann auf eine derartige Bestellung berufen, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Übertret... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/09/0140 3 Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beh die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird; erst mit dem Einlangen des Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0040 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, als verantwortlicher Arbeitgeber (Baumeister) an einer näher angeführten Baustelle am 28. August 1989 von zwei Arbeitnehmern auf einem Konsolgerüst in ca. 4 m Höhe Schalungsarbeiten durchführen lassen, obwohl auf der Gerüstetage Brust-, Mittel- und Fußwehren g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die freie Beweiswürdigung enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zu begründen, aus welchen Erwägungen sie offenbar zum Ergebnis kam, daß ein Zustimmungsnachweis iSd § 9 Abs 4 VStG nicht aus der Zeit vor der dem Besch vorgeworfenen Tat stammt. Der diesbezügliche Hinweis, daß ein derartiges Schreiben "jederzeit verfaßt werden kann",... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0116) zum Zustimmungsnachweis iSd § 9 Abs 4 VStG fordert, daß das Beweisergebnis (hier: die schriftliche Zustimmungserklärung) schon vor der Begehung der Tat vorhanden war, was jedoch nicht bedeutet, daß die Aufnahme von Beweisen zu diesem Beweisthema nicht nachträglich erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0116 1 Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenübe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. Februar 1990 wurde die mitbeteiligte Partei wegen der Übertretung gemäß § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit § 61 Abs. 5 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung bestraft, weil sie es als gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen befugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß diese als Arbeitgeber eines namentlich genannten Ar... mehr lesen...