Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der W.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §9 Abs4; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0370, 90/19/0390
90/19/0393 und 90/19/0400 wurden am 19.11.1990 im gleichen
Sinne entschieden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0368
90/19/0369
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige gegen den Beschuldigten S vom 26. September 1988 leitete die Bundespolizeidirektion Graz zunächst ein Verfahren gegen diesen Beschuldigten wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz ein, da am 31. August 1988 festgestellt worden war, daß im Buffet der Mobil-Tankstelle u.a. der Geldspielapparat der Marke "Admiral MK XI", Serie nn/nn, ohne die erforderliche Bewilligung aufgestellt war. Auf dem genannten Spielapparat befand sich di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs3 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0115 E 26. November 1984 VwSlg 11596 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" iSd § 9 Abs 3 VStG 1950, der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit an Stelle des Inhabers des Unternehmens trägt, sprechen zu könne... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 16. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als das gemäß § 9 VStG 1950 nach außen zur Vertretung berufene Organ, nämlich als Inhaber der "Firma" N-Warenautomaten, X, ein Gewerbe mittels Automaten (Warenverkaufsautomaten) entgegen der Verordnung gemäß § 52 Abs. 4 GewO 1973 des Bürgermeisters der Gemeinde Fußach vom 28. April 1982, der zufolge die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten zur Ausgabe... mehr lesen...
Index: L71098 Automatenverkauf Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Fußach 1982 Z2;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantw... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 21. April 1989 erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ der K. Gesellschaft m.b.H. als Arbeitgeberin zu verantworten, daß in der weiteren Betriebsstätte der Arbeitgeberin in W., I.-Straße (Supermarkt) am 29.2.1988 anläßlich der Durch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4; Beachte Besprechung in:Besprechung AnwBl 1991/12, 924;
Rechtssatz: Die Zuweisung der (der Verantwortung) entsprechenden Anordnungsbefugnis ist - gleich der Zustimmung zur Bestellung - der Behörde nachzuweisen. Nicht zwingend, jedoch zweckmäßig ist es allerdings, daß der Nachweis über die Anordnungsbefugnis der Behörde zugleich mit dem die Bestel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Beachte Besprechung in:Besprechung AnwBl 1991/12, 924; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0266 E 25. März 1985 RS 3 Stammrechtssatz Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum "verantwortlichen Beauftragten" bestellten Person nachgewiesen wird, wirkt diese Bestellung; erst mit dem Einlangen des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "FB Ges.m.b.H." in deren Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der "FB Ges.m.b.H. & Co KG", dafür verantwortlich, daß am 27. März 1986 um ca. 8.15 Uhr EF bei der Baustelle Wasserleitung E in einer 1,5 m tiefen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/29 86/17/0055 3 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhand... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, E-Gasse n, 47 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese um 1... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. September 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Baugesellschaft m.b.H. und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß bei den Bauarbeiten zur Errichtung einer Trinkwasserleitung in A die 1,75 m tiefe und 70-80 cm breite Künette in verfestigtem Schotter und Erd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich aber nur dann auf eine derartige Bestellung berufen, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten eingelangt ist (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/16/0073, VwSlg 12375 A/1987). Im RIS seit 02.07.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0084 2 Stammrechtssatz Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich aber nur dann auf eine derartige Bestellung berufen, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Übertret... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs4;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/12, 924;
Rechtssatz: Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich nur dann auf die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten berufen, wenn bei der Beh spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Üb... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 12. Dezember 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Inhaber des Dachdecker- und Spenglereibetriebes in G, X-Straße 27, zugelassen, daß die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer A und E am 3. August 1988 auf der Baustelle in Linz, Z-Straße 501, Spenglerarbeiten (Rinnen- und Rinnenhakenmontage) in einer Höhe von ca. siebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0240 E 25. Februar 1988 VwSlg 12659 A/1988; RS 1 Stammrechtssatz Bei der Bestellung eines Bevollmächtigten nach § 31 Abs 2 ASchG müssen die strengen Voraussetzungen des § 9 Abs 4 VStG (zB die nachweisliche Zustimmung des Beauftragten) nicht eingehalten werden. Ein solcher Bevollm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenüber der namhaft gemachte verantwortliche Beauftragte in rechtswirksame... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0040 1 Stammrechtssatz Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung de... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. September 1988, Zl. 87/08/0322, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, da sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ein verantwortlicher Beauftragter bestellt worden und den eingeschrittenen Verwaltungsstrafbehörden ein entsprechender Zustimmungsnachweis aus der Zeit vor Begehung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs3;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VStG §9 Abs6;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat es für wesentlich erachtet, daß die tatsächliche Anordnungsbefugnis des Filialleiters ermittelt wird und deshalb die Voraussetzungen des § 66 Abs 2 AVG als gegeben angesehen. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, hätte doch die von ihr vermißte Beweisaufnahme durch sie sel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Gesellschaft mbH unter Anführung des § 9 VStG 1950 schuldig erkannt, 1. am 7. August 1987 1800 Liter Wein mit der Bezeichnung "Österr. Tafelwein, X, 10,6 Vol.% Alk., trocken", abgefüllt in Zweiliterflaschen, an das Auslieferungslager B geliefert zu haben, wobei a) die Deklaration über den Alkoholgehalt nicht mit dem tatsächlichen Gehalt (11,5 Vol.%) übe... mehr lesen...