RS Vwgh 1991/11/11 91/19/0237

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190237.X01

Im RIS seit

11.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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