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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2Stammrechtssatz
Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190237.X01Im RIS seit
11.11.1991Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010