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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Rechtssatz
Der handelsrechtliche Geschäftsführer der Arbeitgeberin hätte sich zwar von der ihn gemäß § 9 Abs 1 VStG treffenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 und des § 9 Abs 4 VStG befreien können; er könnte sich aber nur dann auf eine derartige Bestellung berufen, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten eingelangt wäre (Hinweis E 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190282.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009