Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. November 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1986 um 15.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Wolfgangsee-Bundesstraße in Richtung Bad Ischl gelenkt zu haben, wobei er die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten habe, da er zwischen Straßenkilometer 40,0 und 44,69 mit einer Geschwindigkeit bis zu 160 km/h gefahren sei. Er habe dad... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 14. November 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1988 um ca. 19.45 Uhr in Innsbruck, Innrain Nr. 2, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im gekennzeichneten Halte-Parkverbotsbereich gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 2. Jänner 1988, gegen 14.15 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße gelenkt und hierauf um 17.20 Uhr des gleichen Tages in seiner Wohnung trotz Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert habe, obwohl ve... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. November 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1986 um 15.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Wolfgangsee-Bundesstraße in Richtung Bad Ischl gelenkt zu haben, wobei er die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten habe, da er zwischen Straßenkilometer 40,0 und 44,69 mit einer Geschwindigkeit bis zu 160 km/h gefahren sei. Er habe dad... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausf zur ausreichenden Umschreibung der Tatzeit hins einer Verwaltungsübertretung gem § 20 Abs 2 StVO, wenn dem Bf zur Last gelegt wurde, diese "um 15.45 Uhr" begangen zu haben, und nicht ein bestimmter Zeitraum angegeben wurde (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0217, 0218). Schlagworte "Die als erwiesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO gehört die Zeit des Lenkens nicht zum Tatverhalten. Schlagworte Alkotest Zeitpunkt Ort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 24 Abs 1 lit a StVO bedarf es keiner Feststellungen, wie lange im Halte- oder Parkverbotsbereich gehalten wurde, weil vom G nicht gefordert wird, daß sich das in der angeführten Gesetzesstelle verpönte Verhalten über einen längeren und daher festzustellenden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausf zur ausreichenden Umschreibung der Tatzeit hins einer Verwaltungsübertretung gem § 20 Abs 2 StVO, wenn dem Bf zur Last gelegt wurde, diese "um 15.45 Uhr" begangen zu haben, und nicht ein bestimmter Zeitraum angegeben wurde (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0217, 0218). Schlagworte "Die als erwiesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO gehört die Zeit des Lenkens nicht zum Tatverhalten. Schlagworte Alkotest Zeitpunkt Ort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 24 Abs 1 lit a StVO bedarf es keiner Feststellungen, wie lange im Halte- oder Parkverbotsbereich gehalten wurde, weil vom G nicht gefordert wird, daß sich das in der angeführten Gesetzesstelle verpönte Verhalten über einen längeren und daher festzustellenden... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv)
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv)
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Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. April 1988 um 15.54 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der A 9-Pyhrnautobahn, bei Baukilometer 83,160, Gemeinde Roßleithen, Fahrtrichtung Linz, das Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubt... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 lit. a StVO 1960, einer Übertretung nach § 22 Abs. 2 StVO 1960 und einer Übertretung nach § 102 Abs. 4 KFG 1967 für schuldig erkannt. Über ihn wurden drei Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) verhängt. In der seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht binnen zwei Wochen nach (der am 3. März 1988 erfolgten) Zustellung der schriftlichen Aufforderung - das ist bis 17. März 1988 - Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 29. Oktober 1987 um 22.20 Uhr in Linz, nächst Parzhofstraße 16 (Kreuzung Parzhofstraße ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 11. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugeben, wer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...