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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4Stammrechtssatz
Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100215.X05Im RIS seit
03.12.2001Zuletzt aktualisiert am
26.05.2009