Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann, wenn sie die Umschreibung der Tat in einem Straferkenntnis der Unterbehörde für unzureichend hält, die Tat in ihrem Bescheid näher umschreiben und (auch zeitlich) präzisieren. Aus diesem Grunde ist die Berufungsbehörde auch berechtigt, die Bestrafung eines Besch mit der Maßgabe aufr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätten, zumal er den Kraftwagenzug am 21. November 1989 um 13.55 Uhr auf de... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er hätte in der Zeit vom 23. JUNI 1989 BIS 1. NOVEMBER 1989 in der Videothek O in G, insgesamt sechs (in der Strafverfügung näher bezeichnete) Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Niederösterreichischen Spielautomatengesetzes begangen. Hiefür wurden über ihn Geldstrafen von viermal S 3.000,-- und zweimal S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von vi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Verantwortliche, nämlich handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 16. Oktober 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter für die H. GesmbH zum Verkehr zugelassene Lkw MAN 280 hinsichtlic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Mit den nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen, in einer gemeinsamen Ausfertigung erlassenen Bescheiden der Salzburger Landesregierung (in Ansehung der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der Straßenverkehrsordnung) und des Landeshauptmannes von Salzburg (in Ansehung der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des Kraftfahrgesetzes) vom 20. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. NOVEMBER 1989 gegen 1,20 Uhr einen dem Kennze... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er hätte in der Zeit vom 23. JUNI 1989 BIS 1. NOVEMBER 1989 in der Videothek O in G, insgesamt sechs (in der Strafverfügung näher bezeichnete) Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Niederösterreichischen Spielautomatengesetzes begangen. Hiefür wurden über ihn Geldstrafen von viermal S 3.000,-- und zweimal S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von vi... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er hätte in der Zeit vom 23. JUNI 1989 BIS 1. NOVEMBER 1989 in der Videothek O in G, insgesamt sechs (in der Strafverfügung näher bezeichnete) Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Niederösterreichischen Spielautomatengesetzes begangen. Hiefür wurden über ihn Geldstrafen von viermal S 3.000,-- und zweimal S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von vi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0256
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030255.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Setzt die Berufungsbehörde in Abänderung des Strafausmaßes die Strafe pauschal fest, ohne sie im einzelnen den hier insgesamt sechs Übertretungstatbeständen konkret zuzuordnen und die dabei jeweils angewandten Gesetzesbestimmungen zu nennen, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem nun die Behörde anstatt des vom angefochtenen Bescheid spruchmäßig fixierten Tatzeitraumes 23.6.1989 bis 1.11.1989 den 23.11.1989 als Tatzeit herangezogen hat, hat sie keineswegs nur eine zulässige Konkretisierung des erstinstanzlichen Spruches vorgenommen, sondern vielmehr in unzulässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0319 1 Stammrechtssatz Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung berühren die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen des vor der Verweigerung der Blutabnahme gelenkten Kfz ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 99 Abs 1 litc iVm § 5 Abs 6 StVO. Die Auswechslung des Kennzeichens im
Spruch: durch die Berufungsbehörde kann daher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Setzt die Berufungsbehörde in Abänderung des Strafausmaßes die Strafe pauschal fest, ohne sie im einzelnen den hier insgesamt sechs Übertretungstatbeständen konkret zuzuordnen und die dabei jeweils angewandten Gesetzesbestimmungen zu nennen, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem nun die Behörde anstatt des vom angefochtenen Bescheid spruchmäßig fixierten Tatzeitraumes 23.6.1989 bis 1.11.1989 den 23.11.1989 als Tatzeit herangezogen hat, hat sie keineswegs nur eine zulässige Konkretisierung des erstinstanzlichen Spruches vorgenommen, sondern vielmehr in unzulässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen des vor der Verweigerung der Blutabnahme gelenkten Kfz ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 99 Abs 1 litc iVm § 5 Abs 6 StVO. Die Auswechslung des Kennzeichens im
Spruch: durch die Berufungsbehörde kann daher ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 10. Juli 1990 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 letzter Satz und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er es "als zur Vertretung nach außen berufenes und somit gemäß § 9 (1) Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der XY-GmbH mit dem Sitz in W zu verantworten... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 10. Juli 1990 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 letzter Satz und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er es "als zur Vertretung nach außen berufenes und somit gemäß § 9 (1) Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der XY-GmbH mit dem Sitz in W zu verantworten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es bedarf selbst zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG nicht in allen Fällen der Angabe des Tatortes (Hinweis E 23.10.1991, 91/02/0073). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190289.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: B-VG Art49 Abs1;FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §14b Abs1;MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 14b Abs 1 FrPolG entfaltete seine verbindende Kraft nach Ablauf des 6.4.1990. Wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis nach diesem Ze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Filiale begangen wurde (Hinweis E 21.1.1988, 87/08/0027); die Angabe de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es bedarf selbst zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG nicht in allen Fällen der Angabe des Tatortes (Hinweis E 23.10.1991, 91/02/0073). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190289.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: B-VG Art49 Abs1;FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §14b Abs1;MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 14b Abs 1 FrPolG entfaltete seine verbindende Kraft nach Ablauf des 6.4.1990. Wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis nach diesem Ze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Filiale begangen wurde (Hinweis E 21.1.1988, 87/08/0027); die Angabe de... mehr lesen...