RS Vwgh 1992/1/22 91/01/0102

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Veröffentlicht am 22.01.1992
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Index

16/01 Medien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

DruckwerkAnschlagV Lienz 1984 §1 Abs2;
MedienG §48;
VStG §1;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Gemäß § 1 Abs 2 der Druckwerk AnschlagV (Lienz) darf das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken nicht unmittelbar ua an Außenflächen von Gebäuden erfolgen. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit es sich hiebei um das Anschlagen von Druckwerken an offensichtlich hiezu bestimmten Flächen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010102.X01

Im RIS seit

22.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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