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34 MonopoleNorm
GSpG 1962 §3 idF 1976/626;Rechtssatz
Die Behörde hat durch die bloße Zitierung des § 50 Abs 1 GSpG 1962 (ohne Bezeichnung der weiteren Untergliederung "Z 1") das Gebot des § 44a lit b VStG, wonach der Spruch des Straferkenntnisses die verletzte Verwaltungsvorschrift zu enthalten hat, nicht verletzt, da sich aus den mitzitierten Bestimmungen des § 3 und des § 5 Abs 1 GSpG 1962 im Zusammenhalt mit der Umschreibung der Straftat eindeutig ergibt, daß innerhalb des § 50 Abs 1 GSpG 1962 die verletzte Verwaltungsvorschrift jene der Z 1 ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170330.X04Im RIS seit
11.07.2001