Mit den im Instanzenzug ergangenen, in einer gemeinsamen Ausfertigung erlassenen Bescheiden der belangten Behörden (Steiermärkische Landesregierung in Ansehung der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretung der StVO und Landeshauptmann von Steiermark in Ansehung der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1989 gegen 2,50 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der L 668 von St. Ulrich in G... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 23. November 1989, dessen Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950) wie folgt lautete: "Sie marschierten am 16. Juli 1988, gegen 16.10 Uhr, vom sogenannten "DRAKEN CAMP" in Feldkirchen bei Graz zum 250 Meter nördlich vom Tor 16, ca. 2,40 m hohen Flughafenzaun der Flughafen Betriebs GesmbH im Gemeindegebiet Feldkirchen b. Graz, Bezirk Graz-Umgebung. In gemeinsamer Aktion... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. September 1989 um 0,48 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Gschnitztal-Landesstraße von Trins nach Steinach a. Br. Richtung Nordosten gelenkt, sei in Steinach auf Höhe der Hauptschule angehalten worden und habe dort in der Zeit von 0,50 bis ca. 1,15 Uhr trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (Alkoholgeruch der Ausat... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 23. November 1989, dessen Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950) wie folgt lautete: "Sie marschierten am 16. Juli 1988, gegen 16.10 Uhr, vom sogenannten "DRAKEN CAMP" in Feldkirchen bei Graz zum 250 Meter nördlich vom Tor 16, ca. 2,40 m hohen Flughafenzaun der Flughafen Betriebs GesmbH im Gemeindegebiet Feldkirchen b. Graz, Bezirk Graz-Umgebung. In gemeinsamer Aktion... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 23. November 1989, dessen Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950) wie folgt lautete: "Sie marschierten am 16. Juli 1988, gegen 16.10 Uhr, vom sogenannten "DRAKEN CAMP" in Feldkirchen bei Graz zum 250 Meter nördlich vom Tor 16, ca. 2,40 m hohen Flughafenzaun der Flughafen Betriebs GesmbH im Gemeindegebiet Feldkirchen b. Graz, Bezirk Graz-Umgebung. In gemeinsamer Aktion... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 23. November 1989, dessen Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950) wie folgt lautete: "Sie marschierten am 16. Juli 1988, gegen 16.10 Uhr, vom sogenannten "DRAKEN CAMP" in Feldkirchen bei Graz zum 250 Meter nördlich vom Tor 16, ca. 2,40 m hohen Flughafenzaun der Flughafen Betriebs GesmbH im Gemeindegebiet Feldkirchen b. Graz, Bezirk Graz-Umgebung. In gemeinsamer Aktion... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0147
Rechtssatz: Dem Konkretisierungsgebot nach § 44a lit a VStG wird nicht entsprochen, wenn die im
Spruch: des Straferkenntnisses angeführte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;ZFBO §25 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 25 Abs 3 ZFBO handelt es sich um kein Dauerdelikt; daher entspricht die Angabe der Tatzeit im
Spruch: des Straferkenntnisses mit "bis 19,10 Uhr" nicht der er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0282 2 Stammrechtssatz In Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es auf die genaue Tatzeitangabe der Verweigerung im
Spruch: nicht an (Hinweis E 12.9.1986, 85/18/0147). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a;ZFBO §25 Abs2 lite;ZFBO §25 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Hat sich der Besch im Verwaltungsstrafverfahren auf die Ausnahmeregelung des § 25 Abs 2 lit e Zivilflugplatz-Betriebsordnung berufen, ist im Falle eines Schuldspruches gem § 25 Abs3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §44a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im
Spruch: gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;ZFBO §25 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 25 Abs 3 ZFBO handelt es sich um kein Dauerdelikt; daher entspricht die Angabe der Tatzeit im
Spruch: des Straferkenntnisses mit "bis 19,10 Uhr" nicht der er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §44a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im
Spruch: gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §44a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im
Spruch: gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §44a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im
Spruch: gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählt... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er betreibe seit dem 22. Februar 1990 auf Gst. 904/1, KG T, einen Holzlagerplatz, sohin eine zu seinem (zuletzt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 13. September 1982) gewerbebehördlich genehmigten Sägewerk in T, geänderte (erweiterte) Betriebsanlage, ohne hiefür im Besitz einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung gemäß § 81 Ge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 2. März 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Konzessionsinhaberin zu verantworten, daß - wie auf Grund einer dienstlichen Wahrnehmung von Organen der Bundespolizeidirektion Linz festgestellt worden sei - am 18. Juni 1989, um 04.40 Uhr, ihr Gaststättenbetrieb "XY-Pub" in Linz, Z-Straße 123, noch offen gehalten worden sei, obwohl die Sperrstunde für das Lokal mit "04.40" Uhr festgelegt wo... mehr lesen...
Am 10. Oktober 1989 erstattete die Marktamtsabteilung für den 22. Bezirk des Magistrates der Stadt Wien eine Anzeige, wonach die "Y-KG" im Standort Wien 22, X-Straße 40 bis 42, Waren zum Verkauf anbiete, deren Preis nach der Masse (Gewicht) berechnet werde (Minestrone, Bananen, Paradeiser, Satsumas, Birnen, Chinakohl) ohne hiefür eine geeignete Waage zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermögliche, die Masse (das Gewicht) der von ihm gekauften Ware nachprüfen zu lassen. Es werd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 14. Mai 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Konzessionsinhaberin zu verantworten, daß - wie auf Grund einer dienstlichen Wahrnehmung von zwei Organen der Bundespolizeidirektion Linz festgestellt worden sei - am 26. Oktober 1989 um 05.25 Uhr ihr Gaststättenbetrieb "XY-Pub" in Linz, Z-Straße 123, noch offen gehalten worden sei, obwohl die Sperrstunde für das Lokal mit 04.00 Uhr festgeleg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Inhaber der gewerblichen Betriebsanlage (Hotel) in WB-G, diese gewerbliche Betriebsanlage in der Zeit vom 13. März 1990 bis zum 17. Mai 1990 betrieben, ohne die im Punkt 9) des Bescheides vom 20. Dezember 1982 vorgeschriebene Auflage einzuhalten, wonach eine Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung) entsprechend der ÖVE-EN 2... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Inhaber der gewerblichen Betriebsanlage (Hotel) in WB-G, diese gewerbliche Betriebsanlage in der Zeit vom 13. März 1990 bis zum 17. Mai 1990 betrieben, ohne die im Punkt 9) des Bescheides vom 20. Dezember 1982 vorgeschriebene Auflage einzuhalten, wonach eine Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung) entsprechend der ÖVE-EN 2... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV OÖ 1978 §1 Abs1;VStG §44a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0201 1 Stammrechtssatz § 368 Z 11 iVm § 198 Abs2 GewO 1973 und der entsprechenden Bestimmung der Sperrzeiten-Verordnung stellt die durch die Tat verletzte Verwaltung... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;SperrV OÖ 1978 §3 Abs1 litc;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 lit c OÖ SperrV ist nicht die als verletzt in Betracht kommende Gesetzesbestimmung des § 198 Abs 2 GewO 1973, sondern ein in der Verordnung enthaltener deklarativer Hinw... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs1;SperrV OÖ 1978 §1 Abs1 litd;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Der Spruchteil nach § 44a lit a VStG muß im Hinblick auf den Zusammenhang von lit a und lit b in § 44a somit die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der im Spruchteil nach § 44a lit b legcit angeführten Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatz: § 368 Z 11 iVm § 198 Abs2 GewO 1973 und der entsprechenden Bestimmung der Sperrzeiten-Verordnung stellt die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a litb VStG dar (Hinweis E 19.1.1988, 86/04/0156, 0157, 0158, 0159). Im RIS seit 10.12.1991 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §368 Z11;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wurde im Spruchteil nach § 44a lit b VStG als verletzte Verwaltungsvorschrift § 368 Z 11 GewO 1973, im
Spruch: des bestätigten Straferkenntnisses als die bei der Strafbemessung angewendete Gesetzesbestimmung jedoch ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §368 Z17;GewO 1973 §73a;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 368 Z 17 GewO 1973 ist iVm § 73a GewO 1973 die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG (Hinweis E 19.1.1988, 86/04/0156, 0157, 0158, 0159). Dadurch, daß die belangte Behörde im
Spruch: die verletzte
Norm: ledi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wurde in dem durch den angefochtenen Bescheid neugefaßten Schuldspruch in Ansehung der Tatzeit lediglich ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer "seit dem 22.Februar 1990" einen Holzlagerplatz betreibe, wurde es jedoch unterlassen, das Ende der Tatzeit festzustellen, und zwar mit ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §74;VStG §44a Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0050 E 2. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 26 GewO 1973 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Nach § 44a lit a VStG hat der
Spruch: (des Straferkenntnisses) "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten. Die Konkretisierung der Tat durch Anführung der Tatzeit ist insbesondere auch dann geboten, wenn durch den Strafbescheid ein im Zeitpunkt seiner Erlassung noch nicht abgeschlossenes Geschehen erfaßt werden soll. Hiebei ist da... mehr lesen...