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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Die "Überladung" eines LKWs (in einem bestimmten Ausmaß) kann nur die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes betreffen. Die Anführung des zulässigen Gesamtgewichtes und des im Tatzeitpunkt tatsächlich gewogenen Gesamtgewichtes stellt somit kein erforderliches Spruchelement iSd § 44a Z 1 VStG dar (Hinweis E 11.12.1986, 86/02/0071). Das Fehlen der diesbezüglichen Angaben in den innerhalb der Verjährungsfrist gegenüber dem Besch gesetzten Verfolgungshandlungen nimmt diesen nicht ihre Eignung zum Ausschluß des Eintrittes der Verjährung im Sinne des § 31 Abs 1 VStG.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020126.X01Im RIS seit
19.03.2001