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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ForstG 1975 §16 Abs1;Rechtssatz
Der Spruch des Straferkenntnisses entspricht nicht der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG, wenn Tatmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des vorgeworfenen Verhaltens erforderlich gewesen wären, nicht enthalten sind (hier wurden jene Handlungen und Unterlassungen des Bf, durch die dieser den Tatbestand der Waldverwüstung gemäß § 174 Abs 1 lit a Z 3 iVm § 16 Abs 1 ForstG 1975 verwirklicht hätte, nicht bezeichnet).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100092.X04Im RIS seit
20.11.2000