Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/10/0189 4
(hier: der Tatvorwurf, die Bandbeschichtungsanlage nach Ablauf
der bewilligten Probezeit betrieben zu haben, läßt mit
hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der
Besch nach Ansicht der belangten Behörde hätte setzen müssen,
nämlich den Betrieb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/10/0189 4
(hier: der Tatvorwurf, die Bandbeschichtungsanlage nach Ablauf
der bewilligten Probezeit betrieben zu haben, läßt mit
hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der
Besch nach Ansicht der belangten Behörde hätte setzen müssen,
nämlich den Betrieb ... mehr lesen...
Die Magistratsabteilung 59 - Marktamtsabteilung für den 21. Wiener Gemeindebezirk veranlaßte aufgrund einer Revision in einer Filiale der XY-AG in Wien 21 am 16. August 1994 eine Anzeige beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt wegen des Verdachtes der Übertretung des § 20 iVm § 74 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975). Das Magistratische Bezirksamt leitete die Anzeige am 12. Oktober 1994 "zuständigkeitshalber" an die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) weiter. Mi... mehr lesen...
Die Magistratsabteilung 59 - Marktamtsabteilung für den 21. Wiener Gemeindebezirk veranlaßte aufgrund einer Revision in einer Filiale der XY-AG in Wien 21 am 16. August 1994 eine Anzeige beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt wegen des Verdachtes der Übertretung des § 20 iVm § 74 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975). Das Magistratische Bezirksamt leitete die Anzeige am 12. Oktober 1994 "zuständigkeitshalber" an die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) weiter. Mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §20;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/10/0229 E 25. März 1996
95/10/0230 E 25. März 1996
95/10/0231 E 25. März 1996
95/10/0232 E 25. März 1996
95/10/0233 E 25. März 1996
95/10/0234 E 25. März 1996
95/10/0235 E 25. März 1996
95/10/0236 E 25. März 1996
95/10/0237 E 25. März 1996
95/1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §20;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/10/0229 E 25. März 1996
95/10/0230 E 25. März 1996
95/10/0231 E 25. März 1996
95/10/0232 E 25. März 1996
95/10/0233 E 25. März 1996
95/10/0234 E 25. März 1996
95/10/0235 E 25. März 1996
95/10/0236 E 25. März 1996
95/10/0237 E 25. März 1996
95/1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 4. April 1995 wurde der Beschwerdeführer als "verantwortlich Beauftragter" des Arbeitgebers T.AG zweier am 27. September 1994 begangener Übertretungen der Bauarbeiterschutzverordnung für schuldig befunden und in Anwendung des § 9 Abs. 2 VStG hiefür bestraft. Der dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 31. Juli 1995 keine Folge. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet und damit dieses die Verantwortlichkeit des Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 4. April 1995 wurde der Beschwerdeführer als "verantwortlich Beauftragter" des Arbeitgebers T.AG zweier am 27. September 1994 begangener Übertretungen der Bauarbeiterschutzverordnung für schuldig befunden und in Anwendung des § 9 Abs. 2 VStG hiefür bestraft. Der dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 31. Juli 1995 keine Folge. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet und damit dieses die Verantwortlichkeit des Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 1. Dezember 1994 war der Mitbeteiligte schuldig erkannt worden, es als Bevollmächtigter einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien zu verantworten zu haben, daß sich in einer in Hartberg gelegenen Filiale dieses Unternehmens zehn näher umschriebene Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ereignet hätten. Über ihn wurden zehn Geldstrafen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Mitbe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 22. Februar 1994 erging gegenüber dem Beschwerdeführer folgender Spruch: "Sie haben am 13.2.1992 um 11.30 Uhr den Verputzer ... damit beauftragt gehabt, Verputzarbeiten am Neubau des Hauses n1, durchführen zu lassen, obwohl mit Bescheid der Gemeinde Fraxern vom 28.11.1991, zugestellt am 29.11.1991 um 16.20 Uhr, die Einstellung der Arbeiten verfügt wurde. Dadurch übertretene Verwaltungsvorschrift, verhängte Strafe und entst... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 22. Februar 1994 erging gegenüber dem Beschwerdeführer folgender Spruch: "Sie haben am 13.2.1992 um 11.30 Uhr den Verputzer ... damit beauftragt gehabt, Verputzarbeiten am Neubau des Hauses n1, durchführen zu lassen, obwohl mit Bescheid der Gemeinde Fraxern vom 28.11.1991, zugestellt am 29.11.1991 um 16.20 Uhr, die Einstellung der Arbeiten verfügt wurde. Dadurch übertretene Verwaltungsvorschrift, verhängte Strafe und entst... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 1. Dezember 1994 war der Mitbeteiligte schuldig erkannt worden, es als Bevollmächtigter einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien zu verantworten zu haben, daß sich in einer in Hartberg gelegenen Filiale dieses Unternehmens zehn näher umschriebene Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ereignet hätten. Über ihn wurden zehn Geldstrafen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Mitbe... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litf;BauRallg;VStG §40;VStG §42 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde bleibt trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0088 E 27. September 1988 RS 4 Stammrechtssatz Im Gegensatz zur Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG und § 9 Abs 4 VStG bleibt bei Bestellung eines Bevollmächtigt... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litf;BauRallg;VStG §40;VStG §42 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde bleibt trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0088 E 27. September 1988 RS 4 Stammrechtssatz Im Gegensatz zur Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG und § 9 Abs 4 VStG bleibt bei Bestellung eines Bevollmächtigt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Masseverwalterin im Konkurs der S. GmbH. Das Unternehmen der Gemeinschuldnerin, eine Gastwirtschaft, wurde nach der Konkurseröffnung vom 6. April 1993 fortgeführt. Nach Vornahme einer Getränkesteuerprüfung wurde der Beschwerdeführerin in einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 14. Juni 1994 vom Magistrat der Stadt Wien zur Last gelegt, Getränkesteuer für Mai bis Dezember 1993 in Höhe von insgesamt S 31.485,16 verkürzt zu haben. In einer Eingabe vom 21.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Masseverwalterin im Konkurs der S. GmbH. Das Unternehmen der Gemeinschuldnerin, eine Gastwirtschaft, wurde nach der Konkurseröffnung vom 6. April 1993 fortgeführt. Nach Vornahme einer Getränkesteuerprüfung wurde der Beschwerdeführerin in einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 14. Juni 1994 vom Magistrat der Stadt Wien zur Last gelegt, Getränkesteuer für Mai bis Dezember 1993 in Höhe von insgesamt S 31.485,16 verkürzt zu haben. In einer Eingabe vom 21.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Masseverwalterin im Konkurs der S. GmbH. Das Unternehmen der Gemeinschuldnerin, eine Gastwirtschaft, wurde nach der Konkurseröffnung vom 6. April 1993 fortgeführt. Nach Vornahme einer Getränkesteuerprüfung wurde der Beschwerdeführerin in einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 14. Juni 1994 vom Magistrat der Stadt Wien zur Last gelegt, Getränkesteuer für Mai bis Dezember 1993 in Höhe von insgesamt S 31.485,16 verkürzt zu haben. In einer Eingabe vom 21.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Da es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen (Mehrzahl von Getränkesteuerverkürzungen) um Fahrlässigkeitsdelikte handelt, ist dabei ein Fortsetzungszusammenhang begrifflich ausgeschlossen (Hinweis E 6.10.1994, 94/16/0143). Wird aber für solche m... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;B-VG Art18 Abs1;VStG §19;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob dem Täter ein Verschulden iSd § 5 VStG (hier: in der Schuldform der Fahrlässigkeit) zugerechnet werden kann, stellt sich im Rahmen der Feststellung der als erwiesen angenommenen Tat als Frage der objektiven Sachverhaltsermittlung und der Subsumt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Da es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen (Mehrzahl von Getränkesteuerverkürzungen) um Fahrlässigkeitsdelikte handelt, ist dabei ein Fortsetzungszusammenhang begrifflich ausgeschlossen (Hinweis E 6.10.1994, 94/16/0143). Wird aber für solche m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Da es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen (Mehrzahl von Getränkesteuerverkürzungen) um Fahrlässigkeitsdelikte handelt, ist dabei ein Fortsetzungszusammenhang begrifflich ausgeschlossen (Hinweis E 6.10.1994, 94/16/0143). Wird aber für solche m... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;B-VG Art18 Abs1;VStG §19;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob dem Täter ein Verschulden iSd § 5 VStG (hier: in der Schuldform der Fahrlässigkeit) zugerechnet werden kann, stellt sich im Rahmen der Feststellung der als erwiesen angenommenen Tat als Frage der objektiven Sachverhaltsermittlung und der Subsumt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Tatzeitpunkt (13. Dezember 1991) handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W und als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der genannten Gesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Mit einer bei der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt am 30. Dezember 1991 eingelangten Anzeige beantragte das Landesarbeitsamt Wien die Einleitung eines Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 94/09/0072 1 Stammrechtssatz Die Anforderungen an die Tatumschreibung sind unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes, insbesondere der Möglichkeit, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, zu sehen. Diese Rechtsschutzüberlegungen sind auch bei der Prüfung der Frage ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Tatzeitpunkt (13. Dezember 1991) handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W und als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der genannten Gesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Mit einer bei der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt am 30. Dezember 1991 eingelangten Anzeige beantragte das Landesarbeitsamt Wien die Einleitung eines Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 94/09/0072 1 Stammrechtssatz Die Anforderungen an die Tatumschreibung sind unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes, insbesondere der Möglichkeit, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, zu sehen. Diese Rechtsschutzüberlegungen sind auch bei der Prüfung der Frage ... mehr lesen...