Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §130;Rechtssatz
Die belBeh war berechtigt, außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG das Wort "Arbeitgeber" (hier: Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften) trotz des Umstandes, daß dies nicht Gegenstand einer rechtzeitigen Verfolgungshandlung war, im Schuldspruch einzufügen, es handelt sich hiebei um eine durchaus zulässige Präzisierung (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0230).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020605.X01Im RIS seit
11.07.2001