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L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993 §1;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe auf einem näher bestimmten Straßenabschnitt entgegen § 1 V der (Tiroler) Landesregierung vom 13.7.1993, mit der auf der B 312 Loferer Straße ein sektorales Fahrverbot für LKW erlassen wird; LGBl 1993/58, einen näher bezeichneten LKW "gelenkt", ist eindeutig als Vorwurf des "Fahrens" iS dieser Bestimmung zu verstehen (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0090).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030285.X01Im RIS seit
11.07.2001