Dem Mitbeteiligten war mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 7. März 2011 Folgendes angelastet worden: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs.1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S GmbH mit Sitz in Wien, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die im Folgenden angeführten Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz - ARG, BGBl. Nr. 144/1983 i. g.F. zu verantworten hat: Sonntagsruhe - Sonntagsarbeit Folg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44 Abs1 Z6;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/11/0160 E 16. Juni 2014
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war dem Beschuldigten im
Spruch: des Straferkenntnisses angelastet worden, als handelsrechtlicher Geschäft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Juni 2001 um ca. 15.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einen näher umschriebenen Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,66 mg/l Atemluftalkohol) befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begange... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Juni 2001 um ca. 15.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einen näher umschriebenen Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,66 mg/l Atemluftalkohol) befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44 Abs1 Z6;VStG §44 Abs3 Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 44 Abs. 3 Z. 2 zweiter Satz VStG kann nicht dahin verstanden werden, dass sich bei Vorliegen der im ersten Satz der Z. 2 angeführten Voraussetzungen eine Beurkundung der Verkündung des Straferkenntnisses in Form einer entsprechenden Niederschrift (völlig) erübrigt. Dies ergibt sich bereits aus den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44 Abs1 Z6;VStG §44 Abs3 Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 44 Abs. 3 Z. 2 zweiter Satz VStG kann nicht dahin verstanden werden, dass sich bei Vorliegen der im ersten Satz der Z. 2 angeführten Voraussetzungen eine Beurkundung der Verkündung des Straferkenntnisses in Form einer entsprechenden Niederschrift (völlig) erübrigt. Dies ergibt sich bereits aus den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluß vom 28. November 1995, Zl. B 2862/95, ablehnte und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abtrat. Dieser hat erwogen: Gemäß § 51 Abs.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluß vom 28. November 1995, Zl. B 2862/95, ablehnte und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abtrat. Dieser hat erwogen: Gemäß § 51 Abs.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44 Abs1 Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatzuschreibung in ÖRTLICHER Beziehung muß der konkretisierte Tatvorwurf, wie er sich aus den Akten iVm der Bescheidbegründung in der Regel notwendig ergibt, zugrundegelegt werden (Hinweis E 14.1.1993, 92/18/0416, E VfGH 16.10.1991, G 187/91, G 269/91; hier: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44 Abs1 Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatzuschreibung in ÖRTLICHER Beziehung muß der konkretisierte Tatvorwurf, wie er sich aus den Akten iVm der Bescheidbegründung in der Regel notwendig ergibt, zugrundegelegt werden (Hinweis E 14.1.1993, 92/18/0416, E VfGH 16.10.1991, G 187/91, G 269/91; hier: ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 27. Mai 1993 mit nachstehendem Inhalt erlassen: "J ist als gemäß § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Vorstandsmitglied der X-Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, D, welche persönlich haftende Gesellschafterin der XY-Gesellschaft mbH & Co, D ist) dafür verantwortlich, daß die XY-Gesellschaft mbH & Co am Standort L, seit mehreren Jahren den Lebensmi... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 27. Mai 1993 mit nachstehendem Inhalt erlassen: "J ist als gemäß § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Vorstandsmitglied der X-Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, D, welche persönlich haftende Gesellschafterin der XY-Gesellschaft mbH & Co, D ist) dafür verantwortlich, daß die XY-Gesellschaft mbH & Co am Standort L, seit mehreren Jahren den Lebensmi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StGB §5;VStG §44 Abs1 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0391 E 22. März 1996
Rechtssatz: Die Begründungspflicht hinsichtlich der subjektiven Tatseite wird nicht entsprochen, wenn nur auf das Vorbringen des Besch und "im Akt erliegende Schreiben" hing... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StGB §5;VStG §44 Abs1 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0391 E 22. März 1996
Rechtssatz: Die Begründungspflicht hinsichtlich der subjektiven Tatseite wird nicht entsprochen, wenn nur auf das Vorbringen des Besch und "im Akt erliegende Schreiben" hing... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. März 1993, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Was zunächst das Beschwerdevorbringen anlangt, die belangte Behörde sei zu Unre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;VStG §44 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs3;AVG §61 Abs4;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;VStG §44 Abs1;VStG §46 Abs1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0186 E 10. Dezember 1986 VwSlg 12328 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Erhebung der Berufung gegen einen mündlich verkündeten Bescheid (hier: Straferkenntnis) wird auch dann mit der Verkündung in La... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin jeweils dreier Übertretungen nach § 17 Abs. 1 StVO 1960 (zu 1. a, 2. a und 3. a), § 4 Abs. 1 lit. a leg. cit. (zu 1. b, 2. b und 3. b) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 1. c, 2. c und 3. c) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 14. Oktober 1989 um 1.20 Uhr in Wien 7, Lerchenfelderstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44 Abs1;
Rechtssatz: Wird bei der Angabe des Gegenstandes der Vernehmung des Zeugen in der betreffenden Niederschrift auf den Akteninhalt verwiesen, ist hinsichtlich jener Übertretungen, auf die sich bis dahin der Akteninhalt nicht bezog und zu denen der Zeuge auf Grund der Zeugenaussage auch nicht befragt wurde, Verfolgungsverjährung einget... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;VStG §44 Abs1 Z10;VStG §44 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die im Datum eines Bescheides zum Ausdrucke kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkungen ohne Bedeutung, vielmehr ist daraus lediglich zu entnehmen, wann das Verwaltungsorgan, mit dessen Unterschrift der Bescheid versehen ist, den Bescheid genehmigt hat (Hinweis auf E 13.1.1984, 82/02/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;VStG §44 Abs1 Z10;VStG §44 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die im Datum eines Bescheides zum Ausdrucke kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkungen ohne Bedeutung, vielmehr ist daraus lediglich zu entnehmen, wann das Verwaltungsorgan, mit dessen Unterschrift der Bescheid versehen ist, den Bescheid genehmigt hat (Hinweis auf E 13.1.1984, 82/02/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;VStG §44 Abs1 Z10;VStG §44 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die im Datum eines Bescheides zum Ausdrucke kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkungen ohne Bedeutung, vielmehr ist daraus lediglich zu entnehmen, wann das Verwaltungsorgan, mit dessen Unterschrift der Bescheid versehen ist, den Bescheid genehmigt hat (Hinweis auf E 13.1.1984, 82/02/0... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §58 Abs2AVG §60VStG §44 Abs1 Z7VStG §46 Abs2
Rechtssatz: Mängeln der
Begründung: eines Bescheides kommt Wesentlichkeit in Hinsicht auf den Bescheidcharakter einer Erledigung nicht zu (Hinweis auf E 3.10.1985, 85/02/0194). (hier:
Begründung: auf "Beiblatt") Schlagworte Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als w... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §58 Abs2AVG §60VStG §44 Abs1 Z7VStG §46 Abs2
Rechtssatz: Mängeln der
Begründung: eines Bescheides kommt Wesentlichkeit in Hinsicht auf den Bescheidcharakter einer Erledigung nicht zu (Hinweis auf E 3.10.1985, 85/02/0194). (hier:
Begründung: auf "Beiblatt") Schlagworte Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs2 Z1;AVG §18 Abs1;VStG §44 Abs1;
Rechtssatz: Es stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn in der Rubrik "Gegenstand der Verhandlung" in der Niederschrift über eine Zeugeneinvernahme die dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nicht im einzelnen angeführt werden, sofern aus dem Inhalt der Niederschrift deutlich genug zu entnehmen is... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs1VStG §44 Abs1 Z3VStG §44a Z1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1292/54
Rechtssatz: Als Verwaltungsübertretung kann gem § 1 VStG nur eine Tat, dh eine Handlung oder Unterlassung bestraft werden. Jede Handlung oder Unterlassung muß in der Verwaltungsvorschrift durch ein Tatbild umschrieben sein. Die Be... mehr lesen...