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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Wird bei der Angabe des Gegenstandes der Vernehmung des Zeugen in der betreffenden Niederschrift auf den Akteninhalt verwiesen, ist hinsichtlich jener Übertretungen, auf die sich bis dahin der Akteninhalt nicht bezog und zu denen der Zeuge auf Grund der Zeugenaussage auch nicht befragt wurde, Verfolgungsverjährung eingetreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020047.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010