RS Vwgh 1995/1/27 94/02/0416

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Veröffentlicht am 27.01.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
VStG §40 Abs2;
VStG §42 Abs1;
VStG §44 Abs1;
VStG §44a Z1;
VStG §46 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020416.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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