Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. September 2004 um 05.00 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher bestimmten Ort gelenkt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,2 g/l (1,2 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,6 g/l (1,6 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l betragen habe. Der Atema... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 43 Abs. 1 VStG ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung dann geboten, wenn der Besch zur Vernehmung vor die erkennende Behörde geladen oder vorgeführt wurde. Erscheint der Besch aber aus eigenem Antrieb vor der erkennenden Behörde, so ist es dieser Behörde durch keine
Norm: verboten, mit dem in Kenntnis der ihm zur Last gelegten Hand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1998 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung einer Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber (Hälfteeigentüme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1;VStG §51f Abs1;VStG §51h Abs4 idF 1995/620;
Rechtssatz: Es ist nach § 43 Abs. 1 VStG bzw. § 51h Abs. 4 VStG jedenfalls in Ausnahmefällen zulässig, dass der unabhängige Verwaltungssenat einen Bescheid nicht "sogleich" verkündet, wenn er die Verkündung offenbar für "nicht möglich" erachtet. Hier: Ob ein solcher Ausnahmefall vorlag, braucht nicht geprüft zu werden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1;VStG §51f Abs1;VStG §51h Abs4 idF 1995/620;
Rechtssatz: Die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat beginnt mit dem Aufruf der Sache (§ 51f Abs. 1 VStG) und wird nach dem Schluss der Beweisaufnahme und den Schlussausführungen der Parteien geschlossen (§ 51h Abs. 4 VStG). Die Verkündung des Berufungsbescheides ist nicht (mehr) Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1995/620;VStG §43 Abs1;VStG §51e Abs1 idF 1995/620;VStG §51h Abs4 idF 1995/620;
Rechtssatz: Der Beschuldigte bzw. sein rechtsfreundlicher Vertreter wurden zur mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat ordnungsgemäß geladen und nahmen an dieser Verhandlung von 9.00 Uhr bis 9.20 Uhr teil. Die Vorsitzende der Kammer gab den anwesenden Partei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu verantworten, daß am 7. August 1990 um 13.00 Uhr der in M gegenüber der Raika M neben dem Bushaltestellenhäuschen an einer Aluminiumsäule der C & D-Verkehrsbetriebe in einer Höhe von ca. 70 cm über dem Boden installierte Zuckerwarenautomat der Firma Z in S, direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt gewesen sei. Entgegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §29a;VStG §43 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/10/0415 E 25. Jänner 1993 92/10/0416 E 25. Jänner 1993 92/10/0421 E 25. Jänner 1993 92/10/0418 E 25. Jänner 1993 92/10/0420 E 25. Jänner 1993 92/10/0417 E 25. Jänner 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/03/0154 1 Stammrechtssatz Die grundsätzlich nur der Wohnsitzbehörd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da der Einspruch verspätet nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Vorauszuschicken ist, daß der Einspruch jedenfalls zurückgewiesen (und nicht etwa abgewiesen) wurde; in Verbind... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VStG §24;VStG §43 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0287 1 Stammrechtssatz Der Besch hat kein Recht auf persönliche Vernehmung und Befragung des als Zeugen vernommenen Meldungslegers. Schlagworte Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr erstangefochtenen Bescheid vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 4. Dezember 1989, 18.40 Uhr, bis 5. Dezember 1989 um 17.30 Uhr in Grödig auf der A 10 bei Straßen-km 7500 Richtung Norden ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug auf der Autobahn außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen geparkt und dadurch eine Übertretung nach § 46 Abs. 4 lit. e StVO in Verbindung mit § 99 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §46 Abs4 lita;VStG §29a;VStG §31;VStG §43 Abs1;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0273 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/03/0154 1 Stammrechtssatz Die grundsätzlich nur der Wohnsitzbehörde eingeräumte Möglichkeit des Vorg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. August 1989 gegen 13.55 Uhr als Lenker eines Pkws im Gemeindegebiet von Tribuswinkel auf der B 210, in Richtung Helenental fahrend, zwischen Straßenkilometer 19 und 17,5 im Bereich einer Rechtskurve an einer Stelle, wo sich eine Sperrlinie befunden habe, diese überfahren (1.). Im unmittelbaren Zusammenhang damit habe er überholt, obgleich der Lenker des von ihm überholt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VStG §24;VStG §43 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0287 1 Stammrechtssatz Der Besch hat kein Recht auf persönliche Vernehmung und Befragung des als Zeugen vernommenen Meldungslegers. Schlagworte Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachv... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 4. Oktober 1990, Zl. III/St 5131/89, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 10. Juli 1989 um 8.39 Uhr in Oberndorf (B 5110), Lamprechtshauser Straße, Fahrtrichtung Salzburg bei km 22,8 als Lenker des Pkws S nnn.nnn die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h laut Radarmessung um 37 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Wegen dieser Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §29a;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Die grundsätzlich nur der Wohnsitzbehörde eingeräumte Möglichkeit des Vorgehens nach § 43 Abs 1 VStG läßt eine erhebliche Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens erwarten (Hinweis E 6.2.1989, 88/10/0026). Die Übertragung des Verwaltungsstrafverfahrens an eine Behörde, die ebenfalls ihren Amtssitz am Wohnsitz des Besch hat, ist dah... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 4. Juni 1988 um ca. 23.35 Uhr mit ihrem Pkw 1. (nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) 2. in Schwarzenberg auf der L 48 in Richtung Ortsmitte Schwarzenberg fahrend auf der Höhe der Firma Metzler die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h, 3. in Schwarzenberg auf der L 26 in Richtung Egg fahrend auf der Höhe des Konsums di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VStG §43 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0287 1 Stammrechtssatz Der Besch hat kein Recht auf persönliche Vernehmung und Befragung des als Zeugen vernommenen Meldungslegers. Schlagworte Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachverhalt Sa... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 13. Mai 1989 um 10.40 Uhr im Gemeindegebiet von Horn auf der Bundesstraße 303 von Straßenkilometer 62 bis 64 in Fahrtrichtung Göpfritz an der Wild einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und hiebei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 80 km/h überschritten. Er habe ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40 Abs2;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: § 43 Abs 1 VStG gibt nur der erkennenden (nicht auch der ersuchten) Beh die Möglichkeit, das Strafverfahren in mündlicher Verhandlung durchzuführen und womöglich sogleich das Straferkenntnis oder die Einstellung des Verfahrens zu verkünden (Hinweis Ringhofer, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze, Bd I, § 71 AVG, Anm 3). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 7. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) bestraft. Der Schuldspruch lautete: "Sie haben am 30.9.1989 um 08.32 Uhr in A das Motorrad T nnn.nnn auf der A 12 in Richtung Osten gelenkt. Bei Km 67,5 haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h um 25 km/h überschritten. (Bei der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VStG §24;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat kein Recht auf persönliche Vernehmung und Befragung des als Zeugen vernommenen Meldungslegers. Schlagworte Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung FragerechtAblehnung ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 12. Juli 1989 von 8.45 Uhr bis 8.57 Uhr in Wien 20, Nordwestbahnstraße 89, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotszeichen kundgemachtes Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "Mo - Fr (werkt.) von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;VStG §24;VStG §42 Abs1 litb;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Eine Vorschrift, daß Beweisanträge ausdrücklich durch die Beh abzuweisen sind, besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1VStG §46 Abs1ZustG §13 Abs5ZustG §20 Abs1ZustG §20 Abs2ZustG §24ZustG §4
Rechtssatz: Wird im Anschluss an die Aufnahme einer Niederschrift das versandbereite Straferkenntnis gleich zustellt, dann ist der Ort der Amtshandlung Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Verweigert dabei der Empfänger die Annahme, dann können auch § 13 Abs 5 und § 20 Zust... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §29a;VStG §33 Abs2;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Der Einwand gegen die Feststellung, die grundsätzlich nur der Wohnsitzbehörde eingeräumte Möglichkeit des Vorgehens nach § 43 Abs 1 VStG sei eine erhebliche Erleichterung und lasse die Beschleunigung des Verfahrens erwarten dem Besch stehe das Aussageverweigerungsrecht zu (§ 33 Abs 2 VStG), ist nicht stichhältig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §29a;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: Da die Eigenschaft als Zulassungsbesitzer eines Kfz ein Indiz für seine Täterschaft darstellt und nach der Lebenserfahrung in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle der Zulassungsbesitzer auch der Täter ist, lässt die grundsätzlich nur der Wohnsitzbehörde eingeräumte (weil nur sie einen Beschuldigten laden kann) Mög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §42 Abs1;VStG §43 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Recht auf Parteiengehör im Verwaltungsverfahren ist kein abstraktes, sondern soll den ordentlichen Gang des Ermittlungsverfahrens in Richtung der Erforschung der materiellen Wahrheit gewährleisten. Verletzungen des Parteiengehörs, die auf den Verfahrensausgang ... mehr lesen...