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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §27 Abs1;Rechtssatz
Wenn die Beschwerde auf die "Problematik" der örtlichen Zuständigkeit der Behörde hinweist und vorbringt, dass dem Bfr durch die Zentrale in ..... die Weisung, Wein in "Tetrapack" zu "präsentieren" erteilt worden sei, so vermag sie darin eine örtliche Unzuständigkeit deshalb nicht mit Erfolg geltend zu machen, weil es für die örtliche Zuständigkeit iSd § 27 Abs 1 VStG 1950 unerheblich ist, ob die Behörde den Beschuldigten der zur Last gelegten Übertretung zu Recht schuldig erkannt hat oder ob eine andere Person dieser Verwaltungsübertretung hätte schuldig erkannt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100124.X01Im RIS seit
27.09.1988