Mit zwei Straferkenntnissen vom 10. und 11. Mai 1989 sprach die Bezirkshauptmannschaft Mödling aus, der nunmehrige Beschwerdeführer habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. A Ges.m.b.H. mit dem Sitz in Perchtoldsdorf in den Filialen in Wien, X-Straße, und in Wien, Y-Straße, jeweils am 26. November 1988 um 15,05 Uhr bzw. 17,30 Uhr insgesamt im ersten Fall 50 und im zweiten Fall 11 (namentlich genannte) Arbeitnehmer beschäftigt, obwohl diese Verkaufsstellen bereits am ... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und auf die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. September 1990, Zl. 90/19/0245, wird hingewiesen. Ohne weiteres Ermittlungsverfahren erließ der Landeshauptmann von Steiermark den nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid. Der Berufung des Beschwerdeführers gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis wurde damit insofern Folge gegeben, als die verhängten Geldstrafen für die Strafpunkte 1.) bis 3.) auf je S 1.200,-- (je 36 Stunden Ersatzarrest), 4.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0322
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190321.X02 Im RIS seit 03.04.2001 Zuletzt aktualis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wenn in einem Strafbescheid Strafen für mehrere Delikte verhängt werden, so hat die Strafbemessung auch in Ansehung der Ersatzfreiheitsstrafen für jedes Delikt gesondert nach Maßgabe der Bestimmungen des § 19 VStG zu erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190063.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung (belangte Behörde) vom 12. Juni 1989 wurde die Beschwerdeführerin zweier Übertretungen nach den §§ 18 Abs. 1 lit. d und 4 Abs. 2 Sittenpolizeigesetz schuldig erkannt, weil sie 1.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Antonia P. und 2.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Anita S. jeweils dadurch vorsätzlich Gelegenheit zur gewerbsmäßigen Unzucht gewährt habe, als sie den Genannten jeweils... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Hatte der Vermieter bereits bei Abschluß der Mietverträge - mit Personen, die gewerbsmäßig Unzucht ausüben oder sich hiezu anbieten - die Absich... mehr lesen...
Mit Erledigung der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 22. Oktober 1985 wurde der Beschwerdeführer als Beschuldigter aufgefordert, sich zu dem Verdacht zu rechtfertigen, daß er am 27. Juni 1985 im alten Lagerhaus S auf einem näher bezeichneten Grundstück 2,15 m3 Nitroverdünnung, 1,3 m3 Altöl und 1,45 m3 chlorierte Lösungsmittel in einem Raum gelagert habe, obwohl er nicht im Besitz einer Bewilligung nach § 11 des Gesetzes über die Lagerung und Verfeuerung brennbarer Flüssigkeiten gew... mehr lesen...
Index: L82704 Mineralölordnung Ölfeuerung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ÖlfeuerungsG OÖ 1976 §11 Abs1;ÖlfeuerungsG OÖ 1976 §17 Abs1 lita;ÖlfeuerungsG OÖ 1976 §17 Abs1 litb;ÖlfeuerungsG OÖ 1976 §17 Abs2;SAG §22 Abs1 lita;SAG §4 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Falls ein Verhalten sowohl nach dem OÖ G über die Lagerung und Verfeuerung von brennbaren Flüssigkeiten als auch n... mehr lesen...
Mit einem vom Magistrat Salzburg erlassenen Straferkenntnis vom 5. April 1988 wurde über den Beschwerdeführer "gemäß § 12 Abs. 1 des Baupolizeigesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Punkt 1 sowie § 7 Abs. 2 lit. a und b der Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982" eine Geldstrafe von S 7.000,--, im Nichteinbringungsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von sechs Tagen verhängt, weil er als zur Vertretung der "X-AG" nach außen berufenes Organ AM 17. NOVEMBER 1987 in drei kaiseitigen F... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltaung Ortsbildschutz SalzburgL80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §24 Abs1;AltstadterhaltungsV Salzburg 1982 §1 Abs1 Z1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 1 Abs 1 Z 1 Slbg AltstadterhaltungsV 1982 ist die "Anbringung und Änderu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Gebäudes einer ehemaligen Fabrik in X. Das Innere der Fabrikshalle wurde vom Beschwerdeführer derart umgestaltet, daß Trennwände eingezogen und auf diese Weise eine Unterteilung der Halle in mehrere kleine Räume erfolgte und Wasch- und Toilettenräume geschaffen wurden. Seit etwa Mitte April 1989 stellte der Beschwerdeführer diese Räumlichkeiten Arbeitnehmern diverser Unternehmen als Schlaf- und Aufenthaltsgelegenheit entgeltlich zur Verfügung. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind im Falle eines fortgesetzten Deliktes ungeachtet einer im
Spruch: des Strafbescheides der Behörde erster Instanz angeführten Tatzeit alle Einzeltathandlungen bis zu der mit seiner Zustellung erfolgten Fällung des Strafbescheides erster Instanz erfaßt. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 20. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 12. September 1988, um ca. 19.45 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der bezeichneten Straße in den unübersichtlichen Linkskurven bei 1. km 49,2, 2. km 49,6, 3. km 49,75, 4. km 49,9 und 5. km 50,2 nicht am rechten Fahrbahnrand gefahren. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 7 Abs. 2 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 3 lit.a StVO wurde über den Bes... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, geb. 13.12.1953, schuldig erkannt, er habe am 8. August 1988 im Zeitraum zwischen 14.15 Uhr und 14.40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der X-gasse in Weiz vor dem Haus Nr. 5 insofern vorschriftswidrig abgestellt, als der Pkw mit dem rechten Hinterrad am Gehsteig vor dem Haus X-gasse Nr. 5 abgestellt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. November 1989 gegen 23.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauern Autobahn A 10 aus Richtung Eben/Pg. kommend in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt und 1. von Straßenkilometer 43,0 bis 42,5 die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um mindestens 49 km/h überschritten; 2. von Straßenkilometer 42,5 bis 41,2 im H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen fünfmaliger Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 2 StVO auf der Grundlage des § 22 VStG ist inhaltlich nicht rechtswidrig, da die fünf im Schuldspruch angeführten unübersichtlichen Kurven jeweils neu die Verpflichtung, am rechten Fahrbahnrand zu fahren, auslösten. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0199
Rechtssatz: § 8 Abs 4 StVO ist die lex specialis gegenüber § 23 Abs 2 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030162.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0145 E 25. Oktober 1989 RS 5 Stammrechtssatz Werden verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, so liegt kein fortgesetztes Delikt vor. Die Überschreitung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie die Überschreitung der ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Imst sprach mit Bescheid vom 12. Juli 1990 aus, daß der Beschwerdeführer am 27. Februar 1990 anläßlich einer Banküberweisung über die Sparkasse Innsbruck-Hall an die Tiroler Gebietskrankenkasse den akademischen Grad "Doktor" unberechtigt geführt habe (Unterschrift auf Bankanweisung). Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs. 2 des Universitätsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 258/1975 (UOG), begangen. Gemäß der genannten Bestimmung werde geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §38;AHStG §39;UOG 1975 §109;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der vorgeworfenen Tat um ein Dauerdelikt, oder ein gleichzuhaltendes fortgesetztes Delikt, wie das unberechtigte Führen eines akademischen Grades, so wird die bis zur Zustellung des Straferkenntnisses begangene T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §38;AHStG §39;UOG 1975 §109;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das unberechtigte Führen eines akademischen Titels stellt ein Dauerdelikt dar (Hinweis E 20.8.1987, 86/12/0282). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120301.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Nach den Akten des Verwaltungsverfahrens war dem an die Bezirkshauptmannschaft A (Behörde erster Instanz) gerichteten Strafantrag des Arbeitsamtes A, in dem der Beschwerdeführer beschuldigt wurde, er habe am 5. Juli bzw. 6. Juli 1988 den ausländischen Dienstnehmer M als Hilfsarbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, eine vom anzeigenden Arbeitsamt A aufgenommene Niederschrift vom 26. August 1988 angeschlossen, die sich auf ein vom Beschwerdeführer an den Bauunternehmer B (V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0100 E 15. Dezember 1989 VwSlg 13088 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Februar 1989 an einem näher bezeichneten Ort in Stockerau als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws und des damit gezogenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Anhängers nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Lkw-Zuges den Vorschriften des § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 entspreche, weil durch Beladung das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkws um... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer u.a. einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er sich am 21. Februar 1989 um 21.00 Uhr in einem näher genannten Wachzimmer der Bundespolizeidirektion Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert habe, seine Atemluft von einem ... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheiden vom 3. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer einerseits der Übertretungen nach § 99 Abs. 2 lit. c in Verbindung mit § 20 Abs. 2 StVO 1960 (zu 1.), § 11 Abs. 2 StVO 1960 (zu 3.) und § 14 Abs. 1 StVO 1960 (zu 4.) und andererseits nach § 102 Abs. 4 KFG 1967 (zu 2.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 2. April 1990 um 15.26 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Linz, Landwied... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362 ;KFG 1967 §104 Abs9 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z10 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z30 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 89/02/0208 5 Stammrechtssatz Das Gesetz hat dem Zulassungsbesitzer die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 89/03/0289 7 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §102 Abs1 idF 1982/362 ;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362 ;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 89/02... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §14 Abs1;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0195
Rechtssatz: Wenn auch mit dem Umkehren zwangsläufig eine Änderung der Fahrtrichtung verbunden ist, so ändert dies aber nichts daran, daß unabhängig voneinander jede Fahrtrichtungsänderung ... mehr lesen...