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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH sind im Falle eines fortgesetzten Deliktes ungeachtet einer im Spruch des Strafbescheides der Behörde erster Instanz angeführten Tatzeit alle Einzeltathandlungen bis zu der mit seiner Zustellung erfolgten Fällung des Strafbescheides erster Instanz erfaßt. Daher darf wegen solcher Einzeltathandlungen nicht neuerlich gegen denselben Täter eine Strafe verhängt werden (Hinweis E 2.7.1982, 3445, 3446/80).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060001.X02Im RIS seit
11.07.2001