Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;VStG §11;VStG §19;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde die Verhängung einer Arreststrafe in der Dauer von 7 Tagen deshalb für notwendig erachtet, weil die Beschuldi... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 7 VStG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung - so die Beg... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 des VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung sei - so die Begründung: des Beschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 55 Abs 2 Vlbg BauG 1972 ist eine Verwaltungsübertretung gem § 55 Abs 1 lit b Vlbg BauG 1972 mit einer Geldstrafe bis zu S 100000 zu bestrafen. Eine verhängte Geldstrafe in der Höhe von S 60000 macht demnach annähernd zwei Drittel der Höchststrafe aus. Ist der Besch unbescholten iSd Milderungsgrundes gem § 34 Z 2 StGB und die Tat demnach als Ersttat anzusehen, fehlt es an einer entsprechenden
Begründung: , warum von der Beh deutlich mehr als die Hälfte des Strafrahmens ausg... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litb;BauG Vlbg 1972 §55 Abs2;StGB §34 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/25 92/06/0038 6 Stammr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft, weil er am 15. März 1995 um 16.35 Uhr in Gröbming an einer näher bezeichneten Stelle der Ennstalbundesstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Straßenverkehrszeichen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten habe. In der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §40;StGB §34 Z17;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer die Tat (hier: eine Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht in Abrede gestellt hat, vermag angesichts des Betretens auf frischer Tat mittels eines Laser-Geschwindigkeitsmessers ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß zu näher umschriebenen Zeiten im September 1990 von 39 Arbeitnehmern der Gesellschaft die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden und von 24 dieser Arbeitnehmer auch die höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten worden seien. Über den Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß andere Personen im Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit für eine GmbH Übertretungen begangen haben, kann nicht ohne weiteres dazu führen, die Unbescholtenheit des Geschäftsführers nicht als Milderungsgrund zu berücksichtigen. Die gegenteilige Auffassung würde zu mit dem Schuldstrafrecht nicht in Einklang zu bringenden Erg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 2 zweiter Satz VStG ist auf das Ausmaß des Verschuldens des Täters und nicht auf das anderer Personen Bedacht zu nehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110006.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Oktober 1992 von 4.15 bis 4.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die besonders nachteiligen Auswirkungen eines Nachtrunkes auf die Fahrtüchtigkeit kann es keinen Milderungsgrund darstellen, wenn sich der Besch "nur" in der Anflutungsphase befunden hat. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 4 Stammrechtssatz Dem Besch ist zuzugeben, daß seine bei der Strafbemessung gemäß § 19 Abs 2 VStG mitzuberücksichtigenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse ungünstig sind. Daraus folgt aber nicht schon, daß er etwa Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hatte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Arbeitgeber und als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Ö. KG mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, daß von dieser, wie anläßlich einer Überprüfung am 12. Jänner 1995 durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, a) für 52 Arbeitnehmer lediglich 29... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh war berechtigt, als Verschuldensform "Vorsatz" anzunehmen und auf diese Verschuldensform bei der Strafbemessung Bedacht zu nehmen, wenn sich aus dem Strafantrag des Arbeitsinspektorates ergibt, daß dieses bereits früher auf Mängel hingewiesen hat, ohne daß eine Behebung dersel... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Juni 1994, Zl. MA 4/5-PA-205699/3/8, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 27. September 1993 um 14.34 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;VStG §19;VStG §24; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/17/0163 E 22. März 1996
95/17/0164 E 22. März 1996
95/17/0165 E 22. März 1996
95/17/0166 E 22. März 1996
95/17/0167 E 22. März 1996
95/17/0168 E 22. März 1996
95/17/0169 E 22. März 1996
95/17/0170 E 22. März 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 1. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als Geschäftsführer, einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß Arbeitnehmer wie folgt beschäftigt worden seien: "1.) J. B. Tag Arbeitszeit Tagesarbeitszeit 26.06.1991 04.54 - 09.00 Uhr 09.15 - 12.00 Uhr ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 9. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als Geschäftsführer eines näher bezeichneten Unternehmens dafür verantwortlich, daß im Standort V folgende Arbeitnehmerinnen während der Nacht (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. - sofern die Betriebsstätte zulässigerweise bis 20.00 Uhr geöffnet gewesen sei - nach 20.15 Uhr) beschäftigt worden seien: 1) A am 09.04.1992 bis 20.30 Uhr, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §51 Abs6 idF 1990/358 ;
Rechtssatz: Das sich aus § 51 Abs 6 VStG idF 1990/358 ergebende Verbot der reformatio in peius führt dazu, daß dann, wenn im Berufungsbescheid der Tatzeitraum reduziert wird - sofern nicht andere Strafzumessungsgründe heranzuziehen sind als im Erstbescheid -, nicht die gleiche Strafe verhängt werden darf wie im Erstbescheid.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach "§§ 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. 5 Abs. 2 u. 5 Abs. 2a lit. b StVO" bestraft, weil er sich am 30. Juni 1993 um 01.57 Uhr in Graz, Wachzimmer Keplerstraße, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft mittels Alkomaten auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen (Fehlversuche),... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 1 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, ist nicht gesetzwidrig, insbesondere dann nicht, wenn das bisherige Strafaus... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 6. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1994 gegen 20.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher genannten Ort gelenkt, wobei er während dieser Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt (Spruchpunkt 1) und den Zulassungsschein auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach dieser Fahrt nicht zur Üb... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 14. Dezember 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. Nr. 39/1987, der Umgang mit sämtlichen Tieren und das Halten von Tieren, insbesondere von Haus- und Heimtieren im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 leg. cit., auf unbestimmte Zeit verboten. Aufgrund der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung erließ die belangte Behörde de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG einer als Arbeitgeberin fungierenden näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß in einer näher bezeichneten Betriebsanlage, wie anläßlich einer Überprüfung durch ein Organ des Arbeitsinspektorates am 11. Juni 1991 festgestellt worden sei, ua... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 30. August 1993 um 11.28 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 5. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter eines näher bezeichneten Unternehmens mit dem Sitz in Niederösterreich verschiedener Verwaltungsübertretungen nach § 31 Abs. 2 lit. p Arbeitnehmerschutzgesetz schuldig erkannt; über ihn wurden neun Geldstrafen von je S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0556
Rechtssatz: Bei der Verhängung von Geldstrafen... mehr lesen...