Begründung: Der am 13.6.1945 geborene Kläger kann aufgrund zweier Schlaganfälle - zuletzt im Oktober 1994 - seinen linken Arm nur andeutungsweise über die Schulter anheben und die Finger der linken Hand überhaupt nicht bewegen; sein linker Ellbogen ist in Beugestellung fixiert, sodaß er seinen linken Arm (er ist Rechtshänder) nicht einmal für unterstützende Tätigkeiten einsetzen kann. Sein linkes Bein vermag er in Ruhestellung eine Spur anzuheben, es liegt jedoch eine deutliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.1.1943 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 14.11.1995 ab 1.7.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 von S 3.688,- monatlich zuerkannt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5: Ihr Pflegebedarf liege über 180 Stunden im Monat, sie sei halbseitig gelähmt und auch sprachgestört. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten, daß der Oberste Gerichtshof erst jüngst in mehreren ausführlich begründeten Entscheidungen ausdrücklich dazu Stellung genommen hat, daß ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten im Sinne des § 8 Z 3 EinstV bereits da... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.7.1941 geborene Kläger leidet an den Folgeerscheinungen mehrerer Schlaganfälle, und zwar an einer Gangstörung (Fremdhilfe erforderlich), motorischen Sprachlähmung und weitgehendem Verlust des Sehvermögens; außerdem besteht ein höhergradiges hirnorganisches Psychosyndrom. Der Kläger wird innerhalb der Wohnung im Haus seiner Schwester, wo eine Wohneinheit im Untergeschoß samt Terrassenfläche für ihn bereit steht, nur mit dem Rollstuhl bewegt; er kann diesen n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs sei festgehalten, daß die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Bundesrechenamt" auf "Bundespensionsamt" zu berichtigen war, weil sämtliche Zuständigkeiten, die am 31.12.1996 dem Bundesrechenamt zukamen, mit hier nicht vorliegenden Ausnahmen auf das neu geschaffene Bundespensionsamt übergingen (§ 2 BPA-Gesetz, BGBl 1996/758). Eingangs sei festgehalten, daß die Bezeichnung der beklagten Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15.6.1921 geborene und in Ungarn lebende Kläger gehört dem in § 500 ASVG umschriebenen begünstigten Personenkreis an. Nach den vom Erstgericht im einzelnen festgestellten Leidenszuständen ist er noch in der Lage, sich allein an- und auszuziehen, benötigt jedoch einige Minuten Fremdhilfe beim Anlegen eines Schnürmieders; er kann allein die Körperpflege durchführen, nicht jedoch allein eine Badewanne besteigen, wobei einmal täglich Duschen oder Baden e... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.4.1952 geborene Kläger, der seit 1.9.1995 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei bezieht, leidet an einer Athrophie der Sehnerven beider Augen. Das rechte Auge weist eine Sehschärfe von 0,1 und das linke Auge eine solche von 0,15 auf, wobei die Gesichtsfeldaußengrenzen fransig, konzentrisch auf ca 30o bis 40o nasal und 40o bis 50o temporal eingeschränkt sind; das zentrale Gesichtsfeld konnte "aufgrund der hohen Anzahl an falsch negativen Antworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18.1.1916 geborene Klägerin lebt im Familienverband in einem städtischen Einfamilienhaus, das mit modernen Sanitäranlagen ausgestattet ist und über Zentralheizung und eine elektrische Kochstelle verfügt. Die erforderliche Pflege wird von den Töchtern und der Schwiegertochter erbracht. Bei der Klägerin besteht ein Zustand nach Unterschenkelamputation links bei arterieller Durchblutungsstörung und diabetischer Angiopathie infolge eines langjährigen insu... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 EBPGG §4a Abs3EinstV §8 Z3RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §22 Abs4 Z3
Rechtssatz: § 22 Abs 4 der Richtlinien des Hauptverbandes hält einen Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand (also die Pflegegeldstufe 5) dann für gegeben, wenn "der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.11.1920 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 20.11.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 ab 1.1.1995 rechtskräftig zuerkannt. Am 25.4.1996 stellte die Klägerin einen Antrag auf Erhöhung dieses Pflegegeldes mit der
Begründung: , daß bei ihr nunmehr auch ein deutlicher Ausfall von Funktionen der oberen Extremitäten gegeben sei. Derzeit leidet die Klägerin an einem Zustand nach Schlaganfal... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 F1BPGG §4 Abs2 F2bRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z3 litb
Rechtssatz: Die dauernde Beaufsichtigung eines Pflegebedürftigen wird vor allem dann erforderlich sein, wenn im Einzelfall besonders häufig und/oder besonders dringend (zum Beispiel wegen sonstiger Selbstgefährdung) ein Bedarf nach fremder Hilfe auftritt; dieser Gesichtspunkt wird auc... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 EBPGG §4 Abs2 F1EinstV §6oöEinstV §6oöPGG §4 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmungen des oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 5 und 6 sowie die Definition des Begriffes des "außergewöhnlichen Pflegeaufwandes" in § 6 der EinstV zum oberösterreichischen Pflegegeldgesetz stimmen wortgleich mit den entsprechenden Regelungen zum Bundespflegegeld überein (§ 4 Abs 2 BPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.5.1988 geborene und damit derzeit im 9. Lebensjahr stehende sowie im Haushalt seiner Eltern lebende mj. Kläger leidet an einer frühkindlichen Schädigung des Zentralnervensystems mit spastischer Tetraparese als Folgezustand einer perinatalen Hirnschädigung. Folge davon sind eine ausgeprägte Muskelhypotonie, eine Ataxie, sowie spastische Zeichen, nämlich eine durch Spastizität bedingte Sprechstörung und auch spastische Zeichen an der unteren Extremit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 5.1.1995 gewährte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der Bauern dem Kläger ab 1.1.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.9.1995 lehnte sie den Antrag des Klägers vom 27.6.1995 auf Erhöhung dieses Pflegegeldes ab. Mit seiner fristgerechten Klage begehrte der Kläger zunächst die Zahlung eines Pflegegeldes in Höhe der Stufe 4 ab Antragstellung; im Laufe des Verfahrens dehnte er dieses Begehren auf ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 EKrntPGG §4 Abs2WPGG §4 Abs2
Rechtssatz: Für das Ausmaß des Pflegegeldes ab Stufe 5 sind nach § 4 Abs 2 BPGG zusätzlich zu einem zeitlichen Mindestaufwand von 180 Stunden auch andere Kriterien maßgebend. Diese sollen offenbar das Erfordernis besonders qualifizierter Pflege indizieren, sind aber zum Teil nur recht vage umschrieben. So wird für die Stufe 5 ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand verlangt (so schon 10 Ob S 2337/96s)... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 EEinstV §6RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 2 Z 2 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes für Pflegegeld der Stufe 5 vorgegebene Abstellung auf eine koordinierte Pflegeleistung "von mehr als fünf" Pflegeeinheiten... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 EEinstV §6
Rechtssatz: Der für die Stufe 5 geforderte außergewöhnliche Pflegeaufwand liegt nach § 6 Einstufungsverordnung zum BPGG, BGBl 1993/314 (EinstV) vor, wenn die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson, nicht jedoch deren dauernde Anwesenheit erforderlich ist. Dauernde Bereitschaft wird wohl dahingehend zu verstehen sein, dass der Pflegebedürftige jederzeit Kontakt mit der Pflegeperson aufnehmen und diese in angemess... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2BPGG idF BGBl I 1998/111 §4a HEinstV §8oöPGG §4aRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §22 Abs2RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §22 Abs3
Rechtssatz: Dem § 8 EinstV sind vor allem jene Personen zu unterstellen, die mit Hilfe des Rollstuhles ihren Bewegungsradius erweitern können und d... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 G1BPGG §4 Abs2 G2aBPGG §4 Abs2 G2b
Rechtssatz: Durch die Formulierung der Erfordernisse im § 4 Abs 2 BPGG hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß er die völlige oder praktische Bewegungsunfähigkeit (beziehungsweise einen gleichzuachtenden Zustand) als höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit einstuft, also hier nicht auf das Element der dauernden Beaufsichtigung abstellt, sondern die umfassende Einschränkung der Beweglichke... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 G1BPGG §4 Abs2 G2aBPGG §4 Abs2 G2b
Rechtssatz: Durch die Formulierung der Erfordernisse im § 4 Abs 2 BPGG hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß er die völlige oder praktische Bewegungsunfähigkeit (beziehungsweise einen gleichzuachtenden Zustand) als höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit einstuft, also hier nicht auf das Element der dauernden Beaufsichtigung abstellt, sondern die umfassende Einschränkung der Beweglichke... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 G1
Rechtssatz: Bei einer Person, die lediglich infolge ihrer Sedierung vollkommen immobil ist, der jedoch ohne Sedierung zielgerichtete Bewegungen mit funktioneller Umsetzung an sich noch möglich wären, sodaß praktische Bewegungsunfähigkeit nicht vorliegen würde, ist zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für das Pflegegeld der Stufe 7 die Notwendigkeit des Einsatzes der sedierenden Medikamente zu prüfen. Falls ei... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4 Abs2 HEinstV §7RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §21
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 der Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG, wonach bei Vorhandensein eines "aktuellen augenärztlichen Befundes im Regelfall" eine weitere augenfachärztliche Begutachtung durch einen "Vertrauensarzt" nicht mehr notwendig sein soll, bezweckt ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 F1BPGG §4 Abs2 F2b
Rechtssatz: Durch die Wortfolge "oder ein gleichzuachtender Pflegeaufwand" als eine der Anspruchsvoraussetzungen für die Stufe 6 soll auch körperlich behinderten Menschen der Zugang zu dieser Stufe ermöglicht werden. Unter dauernder Beaufsichtigung wird die Notwendigkeit einer weitgehenden Anwesenheit einer Pflegeperson im Wohnbereich verstanden werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 G1BPGG §4 Abs2 G2aRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §17 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die für die Stufe 7 geforderte Anspruchsvoraussetzung der "praktischen Bewegungsunfähigkeit" setzt einen Zustand voraus, der in den funktionellen Auswirkungen einer vollständigen Bewegungsunfähigkeit gleichkommt. Pflegegeld der Stufe 7 kommt schließlich auch bei einem der prakt... mehr lesen...