Norm: BPGG §4 Abs2 E
Rechtssatz: Besteht bei einem Pflegebedürftigen zwar eine multikausale Immobilität und Bettgebundenheit, kann er jedoch einfache Greiffunktionen durchführen, eine Zeitung halten, entsprechend vorbereitete Nahrung allein aufnehmen und im Rahmen einer koordinierten Pflege in angemessenen Zeitabständen beaufsichtigt werden, so liegen die Voraussetzungen (lediglich) für die Pflegestufe 5 vor. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §500BPGG §4 Abs2 HOFG §5a
Rechtssatz: Aus einer zusammenhängenden Sicht des § 5a Abs 1 und 2 OFG, insbesondere aber aus dessen Abs 2 ergibt sich, daß es sich bei dieser besonderen pflegebezogenen Leistung um eine Sonderform des Pflegegeldes handelt, wobei nach dem im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ausdrücklich dokumentierten Willen des Gesetzgebers (968 BlgNR XVIII. GP, 6) die Bestimmungen des Bundespflegeg... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 ABPGG §4 Abs5 Z3BPGG idF BGBl 1995/131 §4 Abs3 Z3EinstV §2 Abs3
Rechtssatz: Da bei Hilfsverrichtungen keine konkret-individuelle Prüfung des Hilfsbedarfes anzustellen ist und der durch Verordnung festzulegende gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen mit höchstens fünfzig Stunden pro Monat festgelegt werden darf, erreicht ein Bedarf, der nur auf Verrichtungen im Rahmen der Hilfe gerichtet ist, für sich allein noch nich... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 BOFG §5a
Rechtssatz: Bei Zutreffen der Leistungsvoraussetzungen besteht ein Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 2. Ob die Kosten der notwendigen Betreuungsmaßnahmen die Höhe der pflegebezogenen Leistung erreichen, ist auf der Grundlage des Betrages des Pflegegeldes der Stufe 2, nicht jedoch der Höhe des früheren Hilflosenzuschusses zu prüfen, weil diese Frage nur an Hand der aktuell in Frage kommenden Leistung beurteilt werden... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 HEinstV §2 Abs2
Rechtssatz: Ist im Bereich einer der in § 2 Abs 2 EinstV genannten Hilfsverrichtungen soweit sie zur Sicherung der Existenz erforderlich sind (Abs 1), ein Bedarf des Anspruchswerbers auf fremde Hilfe gegeben, so ist ohne Rücksicht darauf, wie weitgehend dieses Hilfsbedürfnis ist, der vom Verordnungsgeber angeordnete fixe Zeitwert zugrunde zu legen. Dass der Anspruchswerber einzelne einfachere Verrichtungen sel... mehr lesen...