Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Eveline Umgeher (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei mj Melanie S*****, geboren am 26.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Matzka (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Albert Ullmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei mj. Serdar C*****, geboren am 26... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist die Revis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 5. 1997 geborene Klägerin hat im Rahmen des Geburtsgeschehens eine schwerwiegende Verletzung des Gehirns erlitten, infolge derer es zu einer Entwicklungsstörung und massiven Entwicklungsverzögerung gekommen ist. Derzeit ist eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Klägerin im Sinne eines verstehenden Kommunizierens nicht möglich. Einzelne Personen kann sie jedoch erkennen. Das motorische Verhalten ist durch eine spastische Lähmung gekennzeichnet. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 1. 2002 hat das beklagte Land Steiermark dem am 7. 4. 1991 geborenen Kläger ab 1. 11. 2001 ein Pflegegeld der Stufe 3 von monatlich 413,50 EUR (abzüglich eines aufgrund des Bezugs der erhöhten Familienbeihilfe anzurechnenden Betrags von 60 EUR) gewährt. Die beklagte Partei ging dabei von einem Pflegebedarf von monatlich mehr als 120 Stunden, jedoch höchstens 160 Stunden aus. Aufgrund der dagegen erhobenen Klage hat das Erstgericht dem Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend den Anspruch auf ein die Stufe 4 übersteigendes Pflegegeld nur dann für gegeben angesehen, wenn die in den höheren Stufen genannten zusätzlichen Kriterien zu einem zeitlichen Mindestaufwand von 180 Stunden monatlich hinzutreten (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend den Anspruch auf ein die Stufe 4 übersteigendes Pflegegeld nur dann für gegeben angesehen, wenn die in den höheren Stufen genannten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der am 28. 5. 1990 geborenen Klägerin finden sich Symptome eines "Rett-Syndroms". Die Klägerin ist zwar motorisch aktiv und reagiert selbständig; es ist mit ihr aber keinerlei Kontakt möglich, der einem Informationsaustausch gleichzusetzen wäre. Die Klägerin benötigt Hilfe beim An- und Auskleiden und bei der Reinigung bei Inkontinenz. Sie ist windelversorgt. Die tägliche Körperpflege muss erschwert durchgeführt werden. Sie kann auch keine Mahlzeiten zubereit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach der am ***** 1994 geborene und zum Stichtag 1. 8. 2001 sechs Jahre alte Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung eines die Stufe 4 übersteigenden Pflegegeldes nicht erfüllt, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach die am 26. 4. 1998 geborene Klägerin die Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld gemäß § 4 Abs 2 Stufe 5, Stufe 6 und Stufe 7 K-PGG nicht erfüllt, weil der von den Vorinstanzen nach den Bestimmungen der EinstV zum K-PGG ermittelte Pflegebedarf den als Anspruchsvoraussetzung für das von ihr begehrte Pflegegeld dieser Stufen normierten Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der angefochtenen Entscheidung enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (zuletzt etwa 10 ObS 110/02b; 10 ObS 4/01p; SSV-NF 13/19; 12/18; 12/90 uva; RIS-Justiz RS0106363) wonach dann, wenn einem Pflegebedürftigen noch zie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs sei festgehalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs sei festgehalten, dass die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision wiederholt zunächst die Berufungsausführungen zum Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, dass das Ersturteil keine überprüfbare
Begründung: für die Ablehnung der begehrten Pflegegeldstufe 6 enthalte. Das Berufungsgericht ist auf die behauptete Nichtigkeit eingagangen und hat sie verneint, sodass ihre ihr erfolgreiche Geltenmachung im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist (SSV-NF 1/36 mwN uva; RIS Justiz RS0042925, RS0042981). Die Revision wieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - nominell unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - vorgetragene Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner näheren
Begründung: . Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat (wie hier die unterlassene Einvernahme der Hausärztin und der Tochter der Pfl... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 H
Rechtssatz: Eine lediglich kurzfristige Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen (hier: etwa 20 Tage lang aufgetretene Übelkeit auf Grund einer Medikamentenunverträglichkeit) ist bei der Bemessung des Pflegegeldes nicht zu berücksichtigen (10 ObS181/99m). Entscheidungstexte 10 ObS 340/02a Entscheidungstext OGH 12.11.2002 10 ObS 340/02a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 11. 1928 geborene und am 21. 5. 2002 verstorbene Maria S***** litt an einer Spinalkanalstenose an der Halswirbelsäule auf Höhe C3-C6, einer ausgeprägten Gangstörung (Steifigkeit), Bewegungsverlangsamungen mit teilweise abnormen Bewegungsmustern der Finger, einer Sprachstörung und reaktiv-depressiver Stimmungslage bei allerdings ausreichend guter Gesamtorientiertheit. Dazu kamen noch Stauungszeichen an den Unterschenkeln, eine Spitzfußtendenz, Übergewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Der Revisionswerber geht in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon aus, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach der am ***** 1992 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld nicht erfüllt, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach der am *****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der verstorbene Ehegatte der Klägerin vom 1. 10. 2000 bis 28. 2. 2001 die Voraussetzungen für ein höheres Pflegegeld als der Stufe 3 und vom 1. 3. 2001 bis zu seinem Tod am 8. 4. 2001 jene für ein höheres Pflegegeld als der Stufe 4 - unter Bedachtnahme auf die Regelung des § 9 Abs 5 Z 2 BPGG - nicht erfüllte, weil sein Pflegebedarf vom September 2000 bis Ende J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Beklagten Pflegegeld der Stufe 1. Mit Bescheid vom 26. 3. 2001 lehnte die Beklagte ihren Antrag vom 24. 1. 2001 auf Erhöhung des Pflegegeldes ab. Mit der dagegen gerichteten Klage begehrt die Klägerin, die Beklagte zu verpflichten, ihr ab 1. 2. 2001 Pflegegeld der Stufe 2 zu gewähren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es ging von folgenden Feststellungen aus: Die Klägerin leide unter immer wiederkehrenden Schwindelattacken, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29. 12. 1999 wurde dem Kläger aufgrund seines Antrages vom 29. 3. 1999 ab 1. 4. 1999 Pflegegeld der Stufe 2 in Höhe von monatlich S 3.688 (EUR 268,02) gewährt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass das Pflegegeld in der Höhe von S 3.119 (EUR 226,67) aufgrund des vorliegenden Antrages ab 1. 4. 1999 an das Geriatriezentrum "Am Wienerwald" als Kostenträger ausbezahlt wird und dem Kläger für die Dauer der Auszahlung an den Kost... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 10. 1918 geborene Kläger lebt seit Juni 1996 in einem Altersheim. Er bewohnt ein Einbettzimmer mit entsprechender Vollversorgung. Seit 1. 1. 1999 bezieht der Kläger von der beklagten Partei Pflegegeld der Stufe 4. Der Kläger leidet an Parkinson-Symptomatik mit ausgeprägter Schluckstörung, mäßig generalisierten Gelenksarthrosen, Stuhl- und Harninkontinenz, Lungenblähung, Fettleber, Gallensteinen, Zustand nach Lungenembolie, Vergrößerung der Vorsteherdrüse, gener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 1. 1911 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei aufgrund des Urteils des Landesgerichts Feldkirch vom 12. 3. 1997, 33 Cgs 28/96m-22, seit 1. 10. 1995 Pflegegeld der Stufe 5. Seit 2. 1. 2001 lebt die Klägerin im Alters- und Pflegeheim S***** in F*****. Zuvor wurde sie in ihrem Privathaus von ihrem Sohn Erich M***** gepflegt. Die Klägerin ist nicht mehr steh- und gehfähig und hält sich untertags im Rollstuhl auf. Die bereits früher bei der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ließ den Zuspruch der Pflegegeldstufe 5 durch die Vorinstanzen an die Klägerin unbekämpft. Es ist daher unstrittig, dass bei der Klägerin der erforderliche Pflegebedarf nach § 4 Abs 2 BPGG durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich beträgt (und ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist). Strittig ist im Revisionsverfahren aufgrund der Revision der Klägerin nur noch die Frage, ob bei ihr ab 1. 4. 2000 die weiteren Voraussetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 19. 7. 1985 geborenen Kläger liegt nach einer Frühgeburt eine Mehrfachbehinderung im körperlichen und mentalen Bereich vor. Die spastische Lähmung und deren Auswirkungen sind einer leichteren Ausprägung einer spastischen Cerebralparese gleichzusetzen. Der Kläger ist vor allem im Bereich der rechten Körperhälfte gelähmt. Der rechte Arm ist völlig gebrauchsunfähig. Der linke Arm kann aktiv bewegt werden. Die Hände können für einfache Greifbewegungen ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1953 geborene Kläger bezieht Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 auf Grund der Mindesteinstufung nach § 4a Abs 1 und 3 BPGG. Der 1953 geborene Kläger bezieht Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 auf Grund der Mindesteinstufung nach Paragraph 4 a, Absatz eins und 3 BPGG. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verneinte zutreffend, dass beim Kläger die für eine Gewährung von Pflegegeld der Stufe 6 erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Rechtsmittelausführungen zu diesem Revisionsgrund kurz Folgendes zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der für eine Gewährung von Pflegegeld der Stufe 6 vor und nach dem Inkrafttreten der Novelle zum BPGG, BGBl I 1998/111 und der neuen EinstV, BGBl II 1999/37, erforderlichen Voraussetzungen zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der für eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt schon deshalb nicht vor, weil keiner der drei Tatbestände dieser Gesetzesstelle (vgl dazu Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 12 zu § 477 mwN), sondern bloß angebliche Widersprüchlichkeiten in den Feststellungen bzw eine angeblich aktenwidrige
Begründung: releviert werden. Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19. 11. 1999 wurde der am 9. 3. 1939 geborenen Klägerin ab 1. 9. 1999 Pflegegeld der Stufe 2 zuerkannt. In der dagegen erhobenen Klage begehrt die Klägerin ab 1. 9. 1999 die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 6, hilfsweise der Stufe 5. Sie behauptet einen durchschnittlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden monatlich, weil sie an der alzheimerischen Krankheit leide und ohne ständige Aufsicht und Anleitung selbst die einfachsten Dinge des... mehr lesen...