Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalte... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen bestehen bei der am 5. 2. 1929 geborenen Klägerin eine "Cerebralparese" nach einer Stammganglienblutung links mit Halbseitenlähmung rechts, ein reaktiv depressives Zustandsbild, eine partielle Harninkontinez, ein Diabetes mellitus II und ein Bluthochdruck. Die Klägerin kann sich mit einem Stock nur ein paar Schritte fortbewegen und ist im Übrigen zur Fortbewegung überwiegend auf den Rollstuhl angewiesen, den sie, wenn er moto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Ausführungen zu Punkt 1. der Revision, die ausdrücklich den Vorwurf der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen Beweiswürdigung "aufrecht erhalten" kurz zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 12. 1941 geborene Kläger bewohnt ein zentral beheiztes Einfamilienhaus, in das man über einen Treppenabsatz gelangt. Der Kläger hat mehrere Schlaganfälle (Cerebral-Paresen) erlitten, nämlich 1993 ein linkes Hemisyndrom und 1996 einen Pons-Infarkt. Wegen dieser Cerebral-Paresen bedarf er eines Rollstuhls. Ein Transfer aus dem Bett in den Rollstuhl und umgekehrt kann nur mit fremder Unterstützung vorgenommen werden. Vom Rollstuhl aus kann er auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die Klägerin hat die Tatsachengrundlage des Ersturteils nämlich gar nicht bekämpft und in ihrer Berufungsbeantwortung auch nicht ausgeführt, welche Feststellungen "hinsichtlich der ... Pflegestufe 6" noch zu treffen gewesen wären bzw zu welchen Beweisanboten für das "diesbezügliche" Vorbringen sie anzul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf Pflegegeld gemäß § 5a Abs 2 Opferfürsorgegesetz (OFG) ausgehend von einem monatlich erforderlichen Betreuungsaufwand von höchstens 30 Stunden mit zutreffender
Begründung: verneint, sodass auf dessen Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 3 auf ein solches der Stufe 5 nicht erfüllt, weil sein Pflegebedarf nicht durchschnittlich mehr als 160 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 4) bzw 180 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 5) beträgt, ist zutreffend, sodass darauf verwiesen werden kann. Die rechliche Beurteilu... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 4 Abs 2 BPGG A Stufe 1 B Stufe 2 C Stufe 3 D Stufe 4 E Stufe 5 F Stufe 6 1 id Stammfassung („dauernde Beaufsichtigung oder gleichzuachtender Pflegeaufwand") 2 idF seit BGBl I Nr 111/1998 a „zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen" (Z 1) b „dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson" wegen „Eigen- oder Fremdgefährdung" (Z 2) G Stufe ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei Pflegegeld der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 6. 9. 1999 wurde der Antrag der Klägerin vom 19. 7. 1999 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: abgelehnt, dass der monatliche Pflegebedarf der Klägerin nicht mehr als 160 Stunden betrage. Das Erstgericht gab dem von der Klägerin dagegen erhobenen, auf die Gewährung des Pflegegeldes der Stufe 5 gerichteten Klagebegehren statt und verpflichtete die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei ein Pflegegeld der Stufe 2. Mit Bescheid vom 21. 11. 1997 wurde ihr Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene, auf Gewährung eines Pflegegeldes der Stufe 3 ab 1. 10. 1997 gerichtete Klagebegehren ab. Nach seinen Ausführungen bedürfe die Klägerin sowohl vor dem am 18. 3. 1998 erlittenen Unfall als auch danach fremder Hilfe für das An- und Auskleiden, die tägliche Körperpfle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren der gemäß § 19 Abs 3 BPGG fortsetzungsberechtigten Verlassenschaft nach dem verstorbenen Pflegebedürftigen, ihr für den Zeitraum 1. 5. 1997 bis 9. 1. 1998 (Todestag) anstellte des rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes der Stufe 5 ein solches der Stufe 7 zu zahlen, mit Urteil ab. Das Erstgericht wies das Klagebegehren der gemäß Paragraph 19, Absatz 3, BPGG fortsetzungsberechtigten Verlassenschaft nach dem verstorbenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 9. 2. 1937 geborenen Kläger wurde mit 1. 5. 1989 eine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt. Seit 1993 bezieht er von der beklagten Partei ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3. Bei ihm besteht nach Meningiom-Operation 1970 und Hirnblutung eine vollständige Lähmung des linken Armes und des linken Beines. Er ist nicht als Rollstuhlfahrer zu bezeichnen, weil der Rollstuhl von ihm nicht selbständig bedient, sondern nur zum Sitzen und zum Transport verwendet w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24. 4. 1998 erhöhte die beklagte Partei das Pflegegeld der Klägerin auf Stufe 4 ab 1. 5. 1998. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage die Erhöhung des Pflegegeldes über die Stufe 4 hinaus. Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei zur Zahlung des Pflegegeldes der Stufe 5 ab 1. 5. 1998. Nur gegen die Nichtzuerkennung eines Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. 1. 1999 erhob die Klägerin Berufung. Das Berufungsgericht gab dieser Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog zunächst seit 1. 4. 1996 Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Vorarlberger Pflegegeldgesetz. Seit 1. 12. 1997 bezieht der Kläger von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25. 5. 1998 wurde der Antrag des Klägers vom 1. 12. 1997 auf Gewährung des Pflegegeldes nach dem BPGG abgelehnt. Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger fristgerecht Klage mit dem zuletzt gestellten Begehren, die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die für Pflegegeld der Stufe 6 vor dem 1. 1. 1999 und nach dem 1. 1. 1999 erforderlichen Voraussetzungen bei dem hier vor dem 1. 1. 1999 noch nicht abgeschlossenen Verfahren hat das Berufungsgericht zutreffend verneint. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Die für Pflegegeld der Stufe 6 vor dem 1. 1. 1999 und nach dem 1. 1. 1999 erforderlichen Voraussetzungen bei dem hier vor dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Klage richtet sich gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 9. 7. 1998, mit dem das dem Kläger mit früherem Bescheid der beklagten Partei vom 16. 12. 1997 seit 1. 5. 1997 gewährte Pflegegeld der Stufe 5 mit Ablauf des 31. 8. 1998 auf die Stufe 4 herabgesetzt wurde. Ob es sich bei der während des Verfahrens erfolgten Ausdehnung des Klagebegehrens auf Gewährung eines Pflegegeldes der Stufe 6 - worüber noch kein Bescheid der beklagten Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23. 9. 1997 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 2. 5. 1997 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes mit der
Begründung: ab, der Pflegebedarf betrage nicht mehr als 30 Stunden monatlich. In der gegen den ablehnenden Bescheid der beklagten Partei erhobenen Klage begehrt der Kläger Pflegegeld im höchstmöglichen Ausmaß. Das Erstgericht erkannte dem Kläger Pflegegeld der Stufe 2 ab 1. 6. 1997 zu. Es stellte fest, dass der am 16. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 1. 4. 1961 geborenen Kläger war mit Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 8. 6. 1995 gemäß § 5 des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes (StPGG) ab 1. 2. 1995 ein Pflegegeld der Stufe 6 gewährt worden, weil ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich sowie die Notwendigkeit einer dauernden Beaufsichtigung oder eines gleichzuachtenden Pflegeaufwandes angenommen wurde. Dem am 1. 4. 1961 geborenen Kläger war mit Mitteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei wendet sich nur dagegen, dass vom Berufungsgericht auch ein Hilfsbed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19. 10. 1975 geborene Klägerin leidet an einer spastischen Spinalparalyse beider Beine infolge einer genetisch bedingten Erkrankung des Rückenmarks. Innerhalb der Wohnung ist die Klägerin nicht auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen; sie kann sich noch mit Armstützkrücken und orthopädischen Schuhen fortbewegen. Sachen kann sie dabei nur mit einer Umhängetasche tragen. Außerhalb der Wohnung kann sich die Klägerin nur im Rollstuhl fortbewegen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23.12.1995 geborene Kläger ist als blind zu bezeichnen. Beide Augen sind in fast konstanter Schielstellung nach rechts oben gerichtet. Das Auslösen einer Augenbewegung ist auch mit Licht nicht möglich; es kann nicht fixiert werden. Bei der Untersuchung auf die Sehschärfe kann bestenfalls das Vorhandensein einer Lichtreaktion festgestellt werden. Überdies leidet das Kind an einer Tetraspastik, einer Mikrocephalie, einer Hypoplasie und einem Anfallsleid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 12. 1986 geborene Kläger bezog seit 1. 7. 1993 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 19. 9. 1994 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 5) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 5. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 1. 7. 1997 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes abgewiesen und ausgesprochen, dass dem Kläger ab 1. 9. 1997 ein Pflegegeld der Stufe 4 von monatlich S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der Pflegebedarf des Klägers durchschnittlich mehr als 160 Stunden monatlich beträgt und daher die Voraussetzungen für eine Anhebung des Pflegegeldes ab 1. 1. 1999 auf ein solches der Stufe 4 vorliegen, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist auszuführen: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hinzuweisen ist (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hinzuweisen ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisi... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurde mit Bescheid vom 29. 7. 1995 Pflegegeld der Stufe 2 ab 1. 3. 1995 und mit Mitteilung vom 4. 9. 1995 der Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld der Stufe 2 und dem Pflegegeld der Stufe 6 gewährt. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 wurde das gewährte Pflegegeld der Stufe 6 herabgesetzt und ab 1. 1. 1998 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage mit dem sinngemäßen Begehren, die beklagte Partei zu verpflichten, dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 10. 4. 1996 wurde der am 14. 6. 1920 geborenen Klägerin ab 1. 7. 1995 ein Pflegegeld der Stufe 3 gewährt. Mit weiterem Bescheid vom 9. 7. 1997 wurde der Antrag der Klägerin auf Erhöhung des Pflegegeldes vom 6. 12. 1996 abgelehnt. Mit der gegen den zweitgenannten Bescheid gerichteten Klage begehrt die Klägerin nach Ausdehnung die Gewährung eines Pflegegeldes der Stufe 6 in der gesetzlichen Höhe ab 1. 1. 1997. Ihr Pflege... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 F1BPGG §4 Abs2 F2bBPGG nF §4 Abs2 Stufe6 Z2 A
Rechtssatz: Während die Z 1 in § 4 Abs 2 Stufe 6 BPGG idF BGBl I Nr 1998/111 eine Ausweitung gegenüber der alten Rechtslage darstellt, entspricht die Z 2 ("dauernde Anwesenheit ...., weil .... Eigengefärdung oder Fremdgefährdung") trotz anderer Wortwahl dem Fall der "dauernden Beaufsichtigung oder einem gleichzuachtenden Pflegeaufwand" nach der alten Rechtslage. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß die Klägerin die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Pflegegeldes (Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden monatlich) nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (RIS-Justiz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. 4. 1955 geborene Klägerin erlitt am 6. 1. 1995, also im Alter von 40 Jahren, einen Schlaganfall. Sie hat Lähmungserscheinungen an allen vier Extremitäten, Sprech- und Schluckstörungen und kann weder das Bett selbständig verlassen noch ihre Körperposition eigenmächtig ändern und sich auch nicht mit einem Rollstuhl selbständig fortbewegen. Es besteht aber ein geringer Grad an Restmotorik, die allerdings wegen der raschen Muskelermüdung immer nur für ... mehr lesen...