Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 841-870 von 1.140

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/24 93/09/0418

Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/24 93/09/0418

Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Das strafrechtliche Delikt liegt in der Verletzung eines der von der Rechtsordnung allgemein geschützten Rechtsgüter, in einer Störung der öffentlichen Ordnung. Der Zweck des Disziplinarrechtes hingegen ist nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Das strafrechtliche Delikt liegt in der Verletzung eines der von der Rechtsordnung allgemein geschützten Rechtsgüter, in einer Störung der öffentlichen Ordnung. Der Zweck des Disziplinarrechtes hingegen ist nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

RS Vwgh 1995/2/24 93/09/0418

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/1 92/12/0286

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/1 92/12/0286

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.02.1995

RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1995

RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 95/12/0005

Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 95/12/0005

Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 95/12/0005

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 95/12/0005

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/17 93/09/0316

Die Beschwerdeführerin stand als Kontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung nach § 313 StGB für schuldig erkannt. Die Beschwerdeführerin habe in XY als Postbeamtin unter Ausn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/17 93/09/0316

Die Beschwerdeführerin stand als Kontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung nach § 313 StGB für schuldig erkannt. Die Beschwerdeführerin habe in XY als Postbeamtin unter Ausn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische Weise ihre Dienstbehörde schädigt, ist grundsätzlich als Beamtin nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, macht sich in aller Regel für den öffentlichen Dienst untragbar. Verträgt die Funktion der s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten) können alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe (so auch Unbescholtenheit und die ohnedies erst nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Durch die mehrmaligen deliktischen Handlungen in einem Zeitraum von rund drei Monaten kann nicht von einer einmaligen unbedachten Gelegenheitstat ("Augenblickstat") gesprochen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische Weise ihre Dienstbehörde schädigt, ist grundsätzlich als Beamtin nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, macht sich in aller Regel für den öffentlichen Dienst untragbar. Verträgt die Funktion der s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten) können alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe (so auch Unbescholtenheit und die ohnedies erst nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Durch die mehrmaligen deliktischen Handlungen in einem Zeitraum von rund drei Monaten kann nicht von einer einmaligen unbedachten Gelegenheitstat ("Augenblickstat") gesprochen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/15 94/09/0174

Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der sonstigen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung, die mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden DK) vom 29. September 1993 aufgehoben wurde, war er bei der V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/15 94/09/0122

Der im Jahre 1945 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. September 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "... er hat als Beamter in seinem gesamten Verhalten nicht darauf Bedacht genommen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1994

Entscheidungen 841-870 von 1.140

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