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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkung für den Dienstbetrieb als auch der berechtigte Unmut der Öffentlichkeit sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090285.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011