Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5
(hier: daran ändert auch das sonstige Wohlverhalten des Besch und
eine günstige Zukunftsprognose nichts) Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Ent... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3
(hier nur Satz 1) Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzun... mehr lesen...
Der im Jahre 1966 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) steht als Bezirksinspektor der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1). sich im Dezember 1991 gegenüber der Prostituierten Margit S. bereiterklärt zu haben aus den polizeilichen Evidenzen einen Photoausdruck übe... mehr lesen...
Der im Jahre 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher und zuletzt als Kanzleibeamter im Bezirksgericht H. eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 21. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Februar 1995 bis Jänner 1996 in Wien 1. in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer versah als Zollwachebeamter im Jahr 1989 Dienst an der Grenzzollstelle Klingenbach. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 1994, Zl. 15 Vr 1147/92, Hv 24/93, für schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. November bis 30. Dezember 1989 zu wiederholten Malen als Zollwachebeamter der Grenzkontrollstelle Klingenbach mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf kontrollierte Einreise ausländischer Staatsbürger in das Bundesgebiet zu sch... mehr lesen...
Der im Jahre 1966 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) steht als Bezirksinspektor der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1). sich im Dezember 1991 gegenüber der Prostituierten Margit S. bereiterklärt zu haben aus den polizeilichen Evidenzen einen Photoausdruck übe... mehr lesen...
Der im Jahre 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher und zuletzt als Kanzleibeamter im Bezirksgericht H. eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 21. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Februar 1995 bis Jänner 1996 in Wien 1. in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer versah als Zollwachebeamter im Jahr 1989 Dienst an der Grenzzollstelle Klingenbach. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 1994, Zl. 15 Vr 1147/92, Hv 24/93, für schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. November bis 30. Dezember 1989 zu wiederholten Malen als Zollwachebeamter der Grenzkontrollstelle Klingenbach mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf kontrollierte Einreise ausländischer Staatsbürger in das Bundesgebiet zu sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten fällt der Umstand, daß für seine Vorgangsweise Kon... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Der Notwendigkeit der Verhängung einer Disziplinarstrafe iSd § 95 Abs 1 BDG 1979 steht der Umstand nicht entgegen, daß der Beamte wegen des Delikts des Amtsmißbrauches gemäß § 302 StGB (einer Straftat, die nur ein Beamter iSd § 74 Z 4 StGB b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Zollwachebeamter, der dem Schlepperwesen Vorschub leistet, verletzt seine unmittelbaren Dienstpflichten, mißachtet er doch gerade jene Rechtsgüter, zu deren Schutz er nach den Gesetzen dieses Staates berufen ist. Mit einem solchen Verhalten zeigt der Beamte ein bedenkliches charakter... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 1 Stammrechtssatz Innerhalb gesetzlicher Strafrahmen darf der VwGH in die Ermessensübung der Beh nicht etwa dadurch eingreifen, daß er aus Anlaß einer dagegen erhobenen Beschwerde sein Ermessen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Weder eine günstige Zukunftsprognose für den Beamten noch allfällige Milderungsgründe (hier: Tatsachengeständnis) können den eingetretenen Vertrauensverlust aufheben (Hinweis E 8.2.1996, 95/09/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090151.X04 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten fällt der Umstand, daß für seine Vorgangsweise Kon... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Der Notwendigkeit der Verhängung einer Disziplinarstrafe iSd § 95 Abs 1 BDG 1979 steht der Umstand nicht entgegen, daß der Beamte wegen des Delikts des Amtsmißbrauches gemäß § 302 StGB (einer Straftat, die nur ein Beamter iSd § 74 Z 4 StGB b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Zollwachebeamter, der dem Schlepperwesen Vorschub leistet, verletzt seine unmittelbaren Dienstpflichten, mißachtet er doch gerade jene Rechtsgüter, zu deren Schutz er nach den Gesetzen dieses Staates berufen ist. Mit einem solchen Verhalten zeigt der Beamte ein bedenkliches charakter... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Weder eine günstige Zukunftsprognose für den Beamten noch allfällige Milderungsgründe (hier: Tatsachengeständnis) können den eingetretenen Vertrauensverlust aufheben (Hinweis E 8.2.1996, 95/09/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090151.X04 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer stand als Postbeamter (Offizial) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versah zuletzt seinen Dienst beim Postamt 1150 Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (im folgenden: DK) sprach den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 schuldig: "1.) dem Dienst in der Zeit von 1. April 1993 bis 18. April 1993 ohne Angabe von Gründen und somit unentschuldigt ferngeblieben zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer stand als Postbeamter (Offizial) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versah zuletzt seinen Dienst beim Postamt 1150 Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (im folgenden: DK) sprach den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 schuldig: "1.) dem Dienst in der Zeit von 1. April 1993 bis 18. April 1993 ohne Angabe von Gründen und somit unentschuldigt ferngeblieben zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Einhaltung von Arbeitszeit und Arbeitsplatz durch ihre Beamten zählt zu den schwerwiegenden Interessen der Verwaltung (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0084). Um aus einem Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung ableiten zu können, muß eine sich daraus ergebende Untragbarkei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Einhaltung von Arbeitszeit und Arbeitsplatz durch ihre Beamten zählt zu den schwerwiegenden Interessen der Verwaltung (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0084). Um aus einem Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung ableiten zu können, muß eine sich daraus ergebende Untragbarkei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war als Lohnsteuerprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) vom 7. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und 2 lit. a Finanzstrafgesetz schuldig erkannt und hiefür (mit einer Geldstrafe vom S 45.000,--)... mehr lesen...