Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Obermagistratsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur (Statutar)Stadt Steyr. Mit dem als "Verhandlungsbeschluß" bezeichneten erstangefochtenen Bescheid vom 12. Juni 1995 faßte die Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt Steyr als belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 84 Abs. 3 des Oberösterreichischen Statutargemeinden-Beamtengesetzes, LGBl. Nr. 37/1956 (im folgenden: StGBG), ein Disziplinarverfahre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 10
VwSlg 13817 A/1993
(hier: Verbale Äußerungen und Gesten gegenüber im
Exekutivdienst tätigen Kollegen) Stammrechtssatz Der Begriff "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben" meint die Wertschätzung, die das ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §83 Abs2;
Rechtssatz: Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen im Zuge einer Fahrzeugkontrolle bringen eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck, daß die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverh... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGdBG OÖ 1956 §105;StGdBG OÖ 1956 §106 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §107; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0202
95/09/0253
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Suspendierung liegen nicht nur dann vor, wenn wegen der Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9
VwSlg 13917 A/1993 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung setzt keine Bereicherungsabsicht des Beamten voraus (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, E 25.6.1996, 93/09/0463, 0495). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090348.X05 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 10
VwSlg 13817 A/1993
(hier: Verbale Äußerungen und Gesten gegenüber im
Exekutivdienst tätigen Kollegen) Stammrechtssatz Der Begriff "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben" meint die Wertschätzung, die das ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §83 Abs2;
Rechtssatz: Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen im Zuge einer Fahrzeugkontrolle bringen eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck, daß die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverh... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGdBG OÖ 1956 §105;StGdBG OÖ 1956 §106 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §107; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0202
95/09/0253
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Suspendierung liegen nicht nur dann vor, wenn wegen der Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9
VwSlg 13917 A/1993 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung setzt keine Bereicherungsabsicht des Beamten voraus (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, E 25.6.1996, 93/09/0463, 0495). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090348.X05 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten Schottwien zugeteilt). Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zur Darstellung der Vorgeschichte auf das Erkenntnis vom 18. Jänner 1996, Zl. 93/09/0312. Mit diesem Erkenntnis wurde der Be... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1945 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT). Die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt, Senat III, sprach die Beschwerdeführerin schuldig, im Zeitraum vom 1. April 1993 bis zum 31. Jänner 1995 die im Dienstplan des Österreichischen Statistischen Zentralamtes vorgeschriebenen Dienststunden, ohne im... mehr lesen...
Mit dem als Disziplinarerkenntnis bezeichneten Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 12. Mai 1995 wurde über den Beschwerdeführer wegen Dienstpflichtverletzungen nach § 91 BDG 1979 in Verbindung mit den §§ 43 Abs. 1 und 2, 44 Abs. 1 BDG 1979 sowie §§ 2 Abs. 3, 13 der Kanzleiordnung für die Bundesgendarmerie und §§ 15, 16 der Organisation und Geschäftsführung des Gendarmeriepostens (OGO/GP) die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in der Höhe von S 30.00... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Oberoffizial (Bediensteter der Verwendungsgruppe 2, Dienstklasse III) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 10/1-Straßen- und Brückenbauamt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 25. November 1992 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat B) für schuldig befunden, a) zu einem nicht näher b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten Schottwien zugeteilt). Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zur Darstellung der Vorgeschichte auf das Erkenntnis vom 18. Jänner 1996, Zl. 93/09/0312. Mit diesem Erkenntnis wurde der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier betreffend eine vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB
geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5
(hier: daran ändert auch das sonstige Wohlverhalten des Besch und
eine günstige Zukunftsprognose nichts) Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Ent... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3
(hier nur Satz 1) Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 1
(hier: nur Satz 1; betreffend zu § 80 Abs 3 DGO Graz) Stammrechtssatz Innerhalb gesetzlicher Strafrahmen darf der VwGH in die Ermessensübung der Beh nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090295.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren haben die Behörden nach dem Grundsatz der Offizialmaxime den maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln und in ihren Disziplinarerkenntnissen überprüfbar, schlüssig und ausreichend zu begründen, welche Umstände zur Überzeugung von der Wahrheit ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier betreffend eine vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB
geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nich... mehr lesen...