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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen im Zuge einer Fahrzeugkontrolle bringen eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck, daß die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar erscheinen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090348.X07Im RIS seit
20.11.2000