RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0004

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3 Z1;

Rechtssatz

"Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120004.X02

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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