RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0004

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3;

Rechtssatz

Nur eine positive Entscheidung iSd § 75 Abs 3 BDG 1979 bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers (des BMF). Verneint die oberste Dienstbehörde bereits das Zutreffen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 75 Abs 3 Z 1 oder Z 2 BDG 1979, so ist das zustimmungsberechtigte Ressort nicht zu befassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120004.X01

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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