Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21;DVG 1984 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hatte in der unrichtigen Annahme, der Widerruf des Austritts aus dem Beamtendienstverhältnis sei wirksam, die Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses ausgesprochen, wozu sie aber mangels aufrechten Dienstverhältnissse... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/08 93/12/0289 1 Stammrechtssatz Eine Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 ist eine einseitige Willenserklärung eines Beamten, die seitens der Dienstbehörde empfangsbedürftig ist, ihr also zukommen muß, zu ihrer Wirksamkeit aber nicht der formellen Annahme bedarf. Einen Widerruf (wie etwa n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §871;AVG §56;BDG 1979 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wirkungen der Austrittserklärung nach § 21 Abs 1 BDG 1979, des Widerrufes und der Kündigung durch die Dienstbehörde (hier: im Hinblick auf die Unwirksamkeit des Widerrufes war die Dienstbehörde für diese Maßnah... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Militärkommandos Vorarlberg tätig. Mit dem im Dienstweg eingebrachten Schreiben vom 18. November 1992 erklärte der Beschwerdeführer seinen Austritt aus seinem Dienstverhältnis mit Wirkung vom 30. April 1993. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens langte dieses Schreiben am 14. Dezember 1992 bei der Dienstbehörde erster Instanz ein, die mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21;
Rechtssatz: Eine Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 ist eine einseitige Willenserklärung eines Beamten, die seitens der Dienstbehörde empfangsbedürftig ist, ihr also zukommen muß, zu ihrer Wirksamkeit aber nicht der formellen Annahme bedarf. Einen Widerruf (wie etwa nach § 15 Abs 4 BDG 1979) gibt es bei einer Austrittserklärung nach §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem mit Wirksamkeit vom 31. März 1989 erfolgten Austritt (§ 21 BDG 1979) als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Urologie in K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach durchgeführter mündlicher Verhandlung den Beschwerdeführer mit Beschluß vom 9. Ju... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §21;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht beruht auf einer persönlichen Bindung in einem konkreten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Status eines Beamten im aktiven Dienst oder im Ruhestand (§ 133 BDG 1979) ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens. Ist der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...
Index: Dienstrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §21
Rechtssatz: Bestreitet eine Beamtin die Wirksamkeit eines Austritts nach § 21 BDG (sie ist nach den Vorsch des bürgerlichen Rechts zu prüfen), so steht ihr wegen der über Einzelverfahren hinausgehenden Bedeutung der Klärung des Fortbestandes des öff-rechtlichen Dienstverhältnisses die Berechtigung zu, die Festste... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56AVG §58 Abs1AVG §63 Abs1AVG §66 Abs4BDG 1979 §21GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §27VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Die Berufung gegen einen Bescheid, mit dem gem den §§ 26 Abs 3 und 27 Abs 2 GehG die Höhe der Abfertigung bemessen wird, ausschließlich aus dem Grund, dass kein w... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1AVG §73 Abs1BDG 1979 §21B-VG Art132DVG 1984 §12 Abs1VwGG §27
Rechtssatz: Unabhängig davon, wann die Erledigung der Erstbehörde der Bf rechtswirksam zugestellt bzw. zugekommen ist, und ob in dieser Erledigung bescheidmäßig über die... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...