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DienstrechtNorm
AVG §56Rechtssatz
Der Spruch, es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für die Zuerkennung der Abfertigung (Austritt aus dem öff-rechtlichen Dienstverhältnis) spruchmäßig (feststellend) abgesprochen worden sei.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120165.X07Im RIS seit
15.12.2021Zuletzt aktualisiert am
15.12.2021