RS Vwgh 1989/3/31 87/12/0165

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

Dienstrecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979
GehG 1956 §26 Abs3
GehG 1956 §27 Abs2
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Der Spruch, es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für die Zuerkennung der Abfertigung (Austritt aus dem öff-rechtlichen Dienstverhältnis) spruchmäßig (feststellend) abgesprochen worden sei.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120165.X07

Im RIS seit

15.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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