Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent am Institut für Unternehmensführung der Universität XY seit 1. Jänner 1985 in einem zuletzt bis 31. Dezember 1991 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1991 auf Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß Art. VI Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war an der Fakultät einer Universität tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Mai 1991 auf Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis gemäß Art. VI Abs. 5 und Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, (im folgenden kurz: DRH) ab und sprach gleichzeitig aus, daß das zeit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Oktober 1985 in einem - letztlich mit 30. September 1991 befristeten - öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Universitätsassistentin am Institut für Religionswissenschaft der Universität Wien. Am 25. Jänner 1991 beantragte die Beschwerdeführerin die Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis nach Art. VI Abs. 5 des Hochschullehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 148/1988 (DRH). Mit dem angefochtenen Bescheid wies die be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 §178;BDG 1979 Anl1 Z21.2;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Definitivstellung eines Universitätsassistenten sind die für eine dauernde Verwendung erforderlichen positiven Leistungen sowoh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21.2;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/12/0218 3 Stammrechtssatz Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenscha... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Universität tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wies dies belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 31. Dezember 1990 auf Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis gemäß Art. VI Abs. 5 und Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, (im folgenden kurz: DRH) ab und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. Juni 1977 bis 31. Mai 1991 als Universitätsassistent an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 28. November 1990 begehrte er gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148 (DRH) die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis. Der zuständige Klinikvorstand Univ. Prof. Dr. A befürwortete das Ansuche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenschaftlichen Bereich unter Berücksichtigung der dem Antragsteller zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Da die Erbringung der "erforderlichen Leistung" gem Z 21/4 der Anl 1 zum BDG 1979 in der wissenschaftlichen Tätigkeit (Forschung), die Bewährung im Lehrbetrieb und in der Verwaltung aber auch V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;HSchAssG §4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54;
Rechtssatz: Sind vom Universitätsassistenten jedenfalls wissenschaftliche Arbeiten erbracht worden, ist es Aufgabe der belangten Behörde darzulegen, aus welchen, allenfalls in de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand (nach einer halbtags ausgeübten Tätigkeit als Vertragsassistentin in der Zeit vom 1. Oktober 1982 bis 30. September 1984) ab 1. Oktober 1984 in einem - letztlich mit 30. September 1990 befristeten - öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Universitätsassistentin am Institut für Humanbiologie der Universität Wien. Am 9. Februar 1990 beantragte sie die Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis nach Art. VI Abs. 5 des Hochschullehrer-Dienstrechts... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß er jedenfalls zum Zeitpunkt der Beendigung seines provisorischen Di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...