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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1;Rechtssatz
Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenschaftlichen Bereich unter Berücksichtigung der dem Antragsteller zur Verfügung gestandenen Zeit (arg "Erfolg") die gesamten in seinem Verwendungsbereich erbrachten diesbezüglichen Leistungen zu bewerten. In die Frage des Verwendungserfolges ist daher auch die Ausarbeitung einer Dissertation miteinzubeziehen, dies insb dann, wenn die Ausarbeitung der Dissertation des Antragstellers im wesentlichen während seiner Tätigkeit als Vertragsassistent bzw Universitätsassistent erfolgt und erst verhältnismäßig knapp vor der Antragstellung auf Überleitung fertiggestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120218.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011