Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 14 BDG 1979 mit Ablauf des Monats in den Ruhestand versetzt, in dem die Versetzung in den Ruhestand rechtskräftig wird. Begründend führte das Finanzamt Österreich (in der Folge: belangte Behörde) aus, der Beschwerdeführer befinde sich seit XXXX 2021 ununterbrochen im Krankenstand. Nach dem von der BVAEB eingeholten Sachverständigengutach... mehr lesen...