Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §9;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßfähigkeit und Dienstfähigkeit (iSd § 14 Abs 3 BDG 1979) sind zweierlei; die Bejahung der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht auch (schon deshalb) eine Bejahung der Dienstfähigkeit. Schlagworte Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendHandlungs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;
Rechtssatz: Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwingend) erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/18 91/12/0301 2 Stammrechtssatz Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde dem Antrag des Bf im angefochtenen Bescheid vollinhaltlich entsprochen, so kann er durch diesen Bescheid in keinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt werden (hier: Antrag nach § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §9;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßfähigkeit und Dienstfähigkeit (iSd § 14 Abs 3 BDG 1979) sind zweierlei; die Bejahung der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht auch (schon deshalb) eine Bejahung der Dienstfähigkeit. Schlagworte Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendHandlungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht auf Grund des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 18. Juli 1994 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten gehört der Beschwerdeführer auf Grund des Bescheides des: Landesinvalidenamtes für Salzburg vom 10. Oktober 1985 seit 1. Juli 1985 zum Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Invalideneinstellungsgesetz (jetzt: Behinderteneinstellungsgesetz). Mit Bescheid dieser Behö... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht auf Grund des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 18. Juli 1994 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten gehört der Beschwerdeführer auf Grund des Bescheides des: Landesinvalidenamtes für Salzburg vom 10. Oktober 1985 seit 1. Juli 1985 zum Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Invalideneinstellungsgesetz (jetzt: Behinderteneinstellungsgesetz). Mit Bescheid dieser Behö... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu ent... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0158 4 Stammrechtssatz Eine Dienstunfähigkeit auch iSd inhaltlich dem § 14 Abs 3 BDG 1979 gleichen Bestimmungen des § 12 Abs 3 LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 3 LDG 1984, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu ent... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0158 4 Stammrechtssatz Eine Dienstunfähigkeit auch iSd inhaltlich dem § 14 Abs 3 BDG 1979 gleichen Bestimmungen des § 12 Abs 3 LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 3 LDG 1984, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer iR in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark (zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1993, Zl. 92/12/0145). Mit Erledigung vom 8. März 1982 erteilte der Landesschulrat für Steiermark dem Beschwerdeführer eine Ermahnung wegen seines dienstlichen Verhaltens gegenüber einem Schüler der Volksschule P, insbesondere in einem Schreiben vom 30. Jänner ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1994, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ruhestandsversetzung vom 14. April 1994 abgewiesen wurde. Laut Angabe in der Beschwerde wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer am 3. August 1994 zugestellt. Nach Einleitung des Vorverfahrens übermittelte die belangte Behörde die Verwaltungsakten und erstattete eine Gegenschrift, in der sie unter anderem darauf hinwie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer iR in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark (zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1993, Zl. 92/12/0145). Mit Erledigung vom 8. März 1982 erteilte der Landesschulrat für Steiermark dem Beschwerdeführer eine Ermahnung wegen seines dienstlichen Verhaltens gegenüber einem Schüler der Volksschule P, insbesondere in einem Schreiben vom 30. Jänner ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 und § 12 Abs 3 LDG 1984 entspricht der Regelung des § 14 Abs 1 Z 1 und Abs 3 BDG 1979, sodaß die dazu bzw zu vergleichbaren Regelungen ergangene Judikatur des VwGH herangezogen werden kann. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120236.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 und § 12 Abs 3 LDG 1984 entspricht der Regelung des § 14 Abs 1 Z 1 und Abs 3 BDG 1979, sodaß die dazu bzw zu vergleichbaren Regelungen ergangene Judikatur des VwGH herangezogen werden kann. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der im Dezember 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; bis zu seiner mit Zustellung des angefochtenen Bescheides bewirkten Ruhestandsversetzung war der Beschwerdeführer als Hauptschullehrer für Mathematik, Physik, Informatik, geometrisches Zeichnen, technisches Zeichnen und bildnerische Erziehung bei der Hauptschule M tätig. Aus dem eine Disziplinarangelegenheit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin befand sich als Kontrollorin bis zum September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 23. August 1993 wurde sie gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Die Dienstbehörde stützte sich dabei auf die Feststellungen im polizeichefärztlichen Gutachten vom 10. August 1993. ... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Gesandter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 von Amts wegen mit Ablauf des ... mehr lesen...
Der im Dezember 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; bis zu seiner mit Zustellung des angefochtenen Bescheides bewirkten Ruhestandsversetzung war der Beschwerdeführer als Hauptschullehrer für Mathematik, Physik, Informatik, geometrisches Zeichnen, technisches Zeichnen und bildnerische Erziehung bei der Hauptschule M tätig. Aus dem eine Disziplinarangelegenheit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin befand sich als Kontrollorin bis zum September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 23. August 1993 wurde sie gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Die Dienstbehörde stützte sich dabei auf die Feststellungen im polizeichefärztlichen Gutachten vom 10. August 1993. ... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Gesandter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 von Amts wegen mit Ablauf des ... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Gesandter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 von Amts wegen mit Ablauf des ... mehr lesen...