Index: L24007 Gemeindebedienstete TirolL24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;GdBG Innsbruck 1970 §45 Abs3 lita;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 VwSlg 13343 A/1990 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnung... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Verkehrsabteilung Außenstelle in XY. Am 30. Juli 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Landesgendarmeriekommando für Tirol, daß er sich unter den gegebenen Umständen gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehe Gendarmeriedienst zu verrichten und beantragte seine Versetzung in den Ruhestand. Der Kommandant der Verkehrsabteilu... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Verkehrsabteilung Außenstelle in XY. Am 30. Juli 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Landesgendarmeriekommando für Tirol, daß er sich unter den gegebenen Umständen gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehe Gendarmeriedienst zu verrichten und beantragte seine Versetzung in den Ruhestand. Der Kommandant der Verkehrsabteilu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG) mit Wirksamkeit vom 31. Jänner 1992 in den Ruhestand versetzt. Der Bemessung des Ruhegenusses wurden die Bezüge der Verwendungsgruppe L 2a2, 17. Gehaltsstufe und eine ruhegenußfähige Dienstzeit von 35 Jahren zu... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG) mit Wirksamkeit vom 31. Jänner 1992 in den Ruhestand versetzt. Der Bemessung des Ruhegenusses wurden die Bezüge der Verwendungsgruppe L 2a2, 17. Gehaltsstufe und eine ruhegenußfähige Dienstzeit von 35 Jahren zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Professorin (L1) am Bundesrealgymnasium Wien nn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bund. Eine Reihe von Vorfällen in der Schule veranlaßten die Dienstbehörde, eine amtsärztliche Untersuchung der Beschwerdeführerin aufzutragen, die am 8. Juni 1990 zu einem amtsärztlichen Gutachten der Stadtphysika Dr. P führten, das auf Grund des psychiatrischen Gutachtens des Primarius Dr. H vom 30. Mai 1990 als Krankheiten der Beschwerdeführerin para... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Professorin (L1) am Bundesrealgymnasium Wien nn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bund. Eine Reihe von Vorfällen in der Schule veranlaßten die Dienstbehörde, eine amtsärztliche Untersuchung der Beschwerdeführerin aufzutragen, die am 8. Juni 1990 zu einem amtsärztlichen Gutachten der Stadtphysika Dr. P führten, das auf Grund des psychiatrischen Gutachtens des Primarius Dr. H vom 30. Mai 1990 als Krankheiten der Beschwerdeführerin para... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSlg 11280 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSlg 11280 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörung... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Militärkommando X, Ergänzungsabteilung-Stellungskommission. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 4. Dezember 1989 um Gewährung eines Urlaubes unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) für die Zeit vom 1. März 1990 bis 28. Februar 1991 gemäß § 75 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Militärkommando X, Ergänzungsabteilung-Stellungskommission. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 4. Dezember 1989 um Gewährung eines Urlaubes unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) für die Zeit vom 1. März 1990 bis 28. Februar 1991 gemäß § 75 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Militärkommando X, Ergänzungsabteilung-Stellungskommission. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 4. Dezember 1989 um Gewährung eines Urlaubes unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) für die Zeit vom 1. März 1990 bis 28. Februar 1991 gemäß § 75 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewäh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewäh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewäh... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde zuletzt mit Wirksamkeit vom 25. Dezember 1982 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Nach Abschluß der Grundausbildung war der Beschwerdeführer beim Finanzamt für Körperschaften in Wien als Großbetriebsprüfer tätig. Mit Bescheid der... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde zuletzt mit Wirksamkeit vom 25. Dezember 1982 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Nach Abschluß der Grundausbildung war der Beschwerdeführer beim Finanzamt für Körperschaften in Wien als Großbetriebsprüfer tätig. Mit Bescheid der... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde zuletzt mit Wirksamkeit vom 25. Dezember 1982 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Nach Abschluß der Grundausbildung war der Beschwerdeführer beim Finanzamt für Körperschaften in Wien als Großbetriebsprüfer tätig. Mit Bescheid der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff; die Beurteilung obliegt der Dienstbehörde auf Grund ärztlicher Sachverständigengutachten. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Sachv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §14 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff; die Beurteilung obliegt der Dienstbehörde auf Grund ärztlicher Sachverständigengutachten. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Sachv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §14 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill ... mehr lesen...