Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §36;
Rechtssatz: Berechtigte Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Landeslehrers bestehen dann, wenn die Dienstbehörde kein klares Bild darüber gewinnen kann, ob Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit des Landeslehrers gegeben ist. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §36;
Rechtssatz: Durch die Statuierung der Dienstpflicht, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wird der Dienstbehörde ein wirksames Mittel zur Klärung der (Vorfrage) Frage in die Hand gegeben, ob festgestellte Mängel in der Erfüllung der dienstlichen Au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §36;
Rechtssatz: Berechtigte Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Landeslehrers bestehen dann, wenn die Dienstbehörde kein klares Bild darüber gewinnen kann, ob Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit des Landeslehrers gegeben ist. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §36;
Rechtssatz: Durch die Statuierung der Dienstpflicht, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wird der Dienstbehörde ein wirksames Mittel zur Klärung der (Vorfrage) Frage in die Hand gegeben, ob festgestellte Mängel in der Erfüllung der dienstlichen Au... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO 1966) mit Ablauf des auf die Zustellung dieses Bescheides folgenden Monatsletzten in den Ruhestand versetzt. Die über hundert Seiten umfassende Begründung: des angefochtenen Bescheides ist wie folgt gegliedert u... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO 1966) mit Ablauf des auf die Zustellung dieses Bescheides folgenden Monatsletzten in den Ruhestand versetzt. Die über hundert Seiten umfassende Begründung: des angefochtenen Bescheides ist wie folgt gegliedert u... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer amtswegigen Versetzung in den Ruhestand handelt es sich um ein unabhängig von einem Disziplinarverfahren bzw einem Qualifikationsverfahren durchzuführendes Verfahren. Eine Pflichtverletzung kann daher auch Anlaß für eine amtswegige Pensionier... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habit... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Schluß der Dienstunfähigkeit ist nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig, wobei insb auch habituelle Charaktereigenschaften bzw geistige Mängel eine ordnungsgemäße Führung der Amtsg... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit kann im Verhältnis zu einer positiven Qualifikation schon dann gegeben sein, wenn auch nur eine der bei Bestimmung der Qualifikation zu beantwortenden Fragen zu Ungunsten des Beamten gelöst worden ist (Hinweis E 12.11.1917, BudwSl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde die Annahme, daß die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Beamten ausgeschlossen erscheint, mangels eines medizinischen Gutachtens (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110) auf die allgemeine Lebenserfahrung und auf das Alter des Beamt... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer amtswegigen Versetzung in den Ruhestand handelt es sich um ein unabhängig von einem Disziplinarverfahren bzw einem Qualifikationsverfahren durchzuführendes Verfahren. Eine Pflichtverletzung kann daher auch Anlaß für eine amtswegige Pensionier... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habit... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Schluß der Dienstunfähigkeit ist nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig, wobei insb auch habituelle Charaktereigenschaften bzw geistige Mängel eine ordnungsgemäße Führung der Amtsg... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit kann im Verhältnis zu einer positiven Qualifikation schon dann gegeben sein, wenn auch nur eine der bei Bestimmung der Qualifikation zu beantwortenden Fragen zu Ungunsten des Beamten gelöst worden ist (Hinweis E 12.11.1917, BudwSl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde die Annahme, daß die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Beamten ausgeschlossen erscheint, mangels eines medizinischen Gutachtens (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110) auf die allgemeine Lebenserfahrung und auf das Alter des Beamt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979 und des § 14 Abs 3 BDG 1979 vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar, die nicht der beigezogene ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat (Hinweis auf E 20.5.1985, 84/12/0221, E 22.1.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilungschancen bestehen, dh wenn die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit zumindest unwahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Eine amtswegige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nach § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979 setzt voraus, dass der Beamte infolge seiner körperlichen oder geistigen Verfassung im Zeitpunkt seiner wirksamen Ruhestandsversetzung dauernd seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen und ihm kein im § 14 Abs 3 BDG 1979 näher umsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979 und des § 14 Abs 3 BDG 1979 vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar, die nicht der beigezogene ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat (Hinweis auf E 20.5.1985, 84/12/0221, E 22.1.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilungschancen bestehen, dh wenn die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit zumindest unwahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Eine amtswegige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nach § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979 setzt voraus, dass der Beamte infolge seiner körperlichen oder geistigen Verfassung im Zeitpunkt seiner wirksamen Ruhestandsversetzung dauernd seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen und ihm kein im § 14 Abs 3 BDG 1979 näher umsc... mehr lesen...