RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;
BDG 1979 §14 Abs3;
BDG 1979 §52;

Rechtssatz

Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwingend) erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X08

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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