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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wurde dem Antrag des Bf im angefochtenen Bescheid vollinhaltlich entsprochen, so kann er durch diesen Bescheid in keinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt werden (hier: Antrag nach § 14 Abs 1 Z 1 BDG 1979).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018