Entscheidungen zu § 10 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

337 Dokumente

Entscheidungen 301-330 von 337

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 87/12/0085

Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1983 als Inspektor in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Sicherheitswacheabteilung n1 in Wien. Im Jahr 1985 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft B u.a. wegen des Verdachtes gestellt, er habe am 9. Juni 1985 gegen 1.00 Uhr in der Diskothek XY in R an einer Schlägerei tätlich teilgenommen, wodurch dritte Personen verletzt worden seien. Nach Dur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 89/12/0172

Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer vom 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monats nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (d.h. bis einschließlich 31. Oktober 1989) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten; zuletzt war er der Volkschule S zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 15. Februar 1989 teilte der Landesschulinspektor W. der belangten Behörde mit, der Unterricht des Beschwerdeführers habe in der Verg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/12/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 87/12/0085

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB), das zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO geführt hat, selbständig dahingehend beurteilen, ob darin ein pflichtwidr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 87/12/0085

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB (hier begangen durch einen außer Dienst befindlichen Exekutivbeamten) stellt - ungeachtet des sonstigen dienstlichen Verhaltens - einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. Zweifellos ist davon auszugehen, daß das Vertrauen der Allgemeinh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/12/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 87/12/0085

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB), das zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO geführt hat, selbständig dahingehend beurteilen, ob darin ein pflichtwidr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 87/12/0085

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB (hier begangen durch einen außer Dienst befindlichen Exekutivbeamten) stellt - ungeachtet des sonstigen dienstlichen Verhaltens - einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. Zweifellos ist davon auszugehen, daß das Vertrauen der Allgemeinh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 91/12/0172

Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 91/12/0148

Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 91/12/0172

Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 91/12/0148

Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Von einem gleichsam konkludenten Verzicht der Dienstbehörde auf ihr Kündigungsrecht kann auch dann nicht gesprochen werden, wenn der Beamte nach Beendigung seiner vorläufigen Suspendierung noch einige Zeit Dienst versehen hat. (Im Beschwerdefall war die nicht unmittelbare Verfügung der Kündigung durch den Verfahrensab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Das außerdienstliche Lenken eines privaten Kfz durch einen Wachebeamten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. (Hinweis E 15.4.1985, 84/12/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120172.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Von einem gleichsam konkludenten Verzicht der Dienstbehörde auf ihr Kündigungsrecht kann auch dann nicht gesprochen werden, wenn der Beamte nach Beendigung seiner vorläufigen Suspendierung noch einige Zeit Dienst versehen hat. (Im Beschwerdefall war die nicht unmittelbare Verfügung der Kündigung durch den Verfahrensab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Das außerdienstliche Lenken eines privaten Kfz durch einen Wachebeamten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. (Hinweis E 15.4.1985, 84/12/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120172.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0092

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Auf Grund des Gutachtens der als Amtssachverständige anzusehenden Anstaltsärztin hat die Behörde festgestellt, dass der Bf derzeit nicht die körperliche Eignung für den Dienst als Justizwachebeamter besitze. Der Bf hat in seiner im Rahmen des Parteiengehörs erstatteten Eingabe die Richtigkeit des amtsärztlich festgestellten Krankheitsz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1989

RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0092

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Auf Grund des Gutachtens der als Amtssachverständige anzusehenden Anstaltsärztin hat die Behörde festgestellt, dass der Bf derzeit nicht die körperliche Eignung für den Dienst als Justizwachebeamter besitze. Der Bf hat in seiner im Rahmen des Parteiengehörs erstatteten Eingabe die Richtigkeit des amtsärztlich festgestellten Krankheitsz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1989

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