Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Rechtskräftige disziplinarbehördliche Verurteilungen entfalten im Verfahren zur Kündigung des provisorischen Beamtendienstverhältnisses Bindungswirkung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. November 1997, Zl. 95/12/0209). Schlagworte Rechtskraft Besondere Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund und war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Gegen den Beschwerdeführer (in der Wiedergabe der Anzeige als G bezeichnet) wurde am 13. Juli 2000 seitens der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark eine Strafanzeige erstattet, welche folgende Punkte umfasste: "Punkt 1 Ende Feb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund und war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Gegen den Beschwerdeführer (in der Wiedergabe der Anzeige als G bezeichnet) wurde am 13. Juli 2000 seitens der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark eine Strafanzeige erstattet, welche folgende Punkte umfasste: "Punkt 1 Ende Feb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund und war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Gegen den Beschwerdeführer (in der Wiedergabe der Anzeige als G bezeichnet) wurde am 13. Juli 2000 seitens der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark eine Strafanzeige erstattet, welche folgende Punkte umfasste: "Punkt 1 Ende Feb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Bindung der Verwaltungsbehörden besteht lediglich an rechtskräftige Verurteilungen der Strafgerichte, nicht jedoch an die in einer Anklage oder einem Strafantrag erhobenen Vorwürfe oder an nicht in Rechtskraft erwachsene strafgerichtliche Urteile. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Last zu legen. Es muss vielmehr die Feststellung eines ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;MRK Art6 Abs2;
Rechtssatz: Art. 6 Abs. 2 MRK normiert, dass bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld vermutet wird, der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte sei unschuldig. Das bedeutet, dass die Strafbehörden die Schuld nachweisen müssen. Der Vorwurf des Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung setzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Bindung der Verwaltungsbehörden besteht lediglich an rechtskräftige Verurteilungen der Strafgerichte, nicht jedoch an die in einer Anklage oder einem Strafantrag erhobenen Vorwürfe oder an nicht in Rechtskraft erwachsene strafgerichtliche Urteile. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Last zu legen. Es muss vielmehr die Feststellung eines ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;MRK Art6 Abs2;
Rechtssatz: Art. 6 Abs. 2 MRK normiert, dass bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld vermutet wird, der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte sei unschuldig. Das bedeutet, dass die Strafbehörden die Schuld nachweisen müssen. Der Vorwurf des Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung setzt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;MRK Art6 Abs2;
Rechtssatz: Art. 6 Abs. 2 MRK normiert, dass bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld vermutet wird, der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte sei unschuldig. Das bedeutet, dass die Strafbehörden die Schuld nachweisen müssen. Der Vorwurf des Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung setzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter des Gendarmeriepostens G im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Note vom 17. August 2000 hielt diese Behörde dem Beschwerdeführer folgende Vorfälle, die jeweils zur Erstattung von Anzeigen gegen ihn geführt hätten, vor: "Am 01. Mai 1999 gegen 03.30 Uhr, kam es im Imbisswagon bei der Diskothek 'Baby O' in J zwischen Ihnen und MP in einem durch Alkohol be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0277, verwiesen. Folgende Umstände seien in diesem Zusammenhang noch ausdrücklich hervorgehoben: Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erließ der Magistrat (Personalamt = Dienstbehörde I. Instanz) am 18. November 1999 einen Bescheid folgenden Inhaltes: "Ihr Dienstverhältnis zur Stadt Wien wird gemäß § 72 Abs. 1 und 5 der Dienstordnung 1994 (DO 1994) mit Ablauf von drei Monaten ab Zustellung des Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter des Gendarmeriepostens G im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Note vom 17. August 2000 hielt diese Behörde dem Beschwerdeführer folgende Vorfälle, die jeweils zur Erstattung von Anzeigen gegen ihn geführt hätten, vor: "Am 01. Mai 1999 gegen 03.30 Uhr, kam es im Imbisswagon bei der Diskothek 'Baby O' in J zwischen Ihnen und MP in einem durch Alkohol be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter des Gendarmeriepostens G im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Note vom 17. August 2000 hielt diese Behörde dem Beschwerdeführer folgende Vorfälle, die jeweils zur Erstattung von Anzeigen gegen ihn geführt hätten, vor: "Am 01. Mai 1999 gegen 03.30 Uhr, kam es im Imbisswagon bei der Diskothek 'Baby O' in J zwischen Ihnen und MP in einem durch Alkohol be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0277, verwiesen. Folgende Umstände seien in diesem Zusammenhang noch ausdrücklich hervorgehoben: Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erließ der Magistrat (Personalamt = Dienstbehörde I. Instanz) am 18. November 1999 einen Bescheid folgenden Inhaltes: "Ihr Dienstverhältnis zur Stadt Wien wird gemäß § 72 Abs. 1 und 5 der Dienstordnung 1994 (DO 1994) mit Ablauf von drei Monaten ab Zustellung des Besc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Aus der von der belangten Behörde allein getroffenen Feststellung, der Beschwerdeführer sei an einer "tätlichen Auseinandersetzung" bzw. einem "Raufhandel" beteiligt gewesen, ist weder ein Mangel der geistigen Eignung im Verständnis des § 10 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 noch ein pflichtwidriges Verhalten im Verständnis des... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ih... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0049 E 4. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es ergibt sich weder aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" noch aus der Bestimmung des § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979, dass von einem pflichtwidrigen Verhalten im Sinn der angeführten Vorschrift etwa nur dann gesprochen werden kann, wenn ze... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Las... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;B-VG Art130 Abs2;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs. 1 Wr DO 1994 stellt die Aufkündigung des provisorischen Dienstverhältnisses in das Ermessen der Dienstbehörde. Sie ist daher nicht an das Vorliegen spezifischer Kündigungsgründe, insbesondere auch nicht an eine im maß... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: Als Beurteilungszeitraum für die Frage der Bewährung (hier in Ansehung der gesundheitlichen Eignung) ist zunächst die gesamte vor Zustellung des erstinstanzlichen Kündigungsbescheides gelegene Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses heran... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;StPO 1975 §90a;StPO 1975 §90g;
Rechtssatz: Im Falle der Einstellung eines strafgerichtlichen Verfahrens nach Anwendung der Diversion liegt für die Disziplinarbehörden kein aus der Diversion ableitbarer Sachverhalt vor, der Bindungswirkung gemäß § 95 Abs. 2 BDG ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Aus der von der belangten Behörde allein getroffenen Feststellung, der Beschwerdeführer sei an einer "tätlichen Auseinandersetzung" bzw. einem "Raufhandel" beteiligt gewesen, ist weder ein Mangel der geistigen Eignung im Verständnis des § 10 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 noch ein pflichtwidriges Verhalten im Verständnis des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Aus der von der belangten Behörde allein getroffenen Feststellung, der Beschwerdeführer sei an einer "tätlichen Auseinandersetzung" bzw. einem "Raufhandel" beteiligt gewesen, ist weder ein Mangel der geistigen Eignung im Verständnis des § 10 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 noch ein pflichtwidriges Verhalten im Verständnis des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0049 E 4. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es ergibt sich weder aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" noch aus der Bestimmung des § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979, dass von einem pflichtwidrigen Verhalten im Sinn der angeführten Vorschrift etwa nur dann gesprochen werden kann, wenn ze... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Las... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;B-VG Art130 Abs2;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs. 1 Wr DO 1994 stellt die Aufkündigung des provisorischen Dienstverhältnisses in das Ermessen der Dienstbehörde. Sie ist daher nicht an das Vorliegen spezifischer Kündigungsgründe, insbesondere auch nicht an eine im maß... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: Als Beurteilungszeitraum für die Frage der Bewährung (hier in Ansehung der gesundheitlichen Eignung) ist zunächst die gesamte vor Zustellung des erstinstanzlichen Kündigungsbescheides gelegene Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses heran... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;StPO 1975 §90a;StPO 1975 §90g;
Rechtssatz: Im Falle der Einstellung eines strafgerichtlichen Verfahrens nach Anwendung der Diversion liegt für die Disziplinarbehörden kein aus der Diversion ableitbarer Sachverhalt vor, der Bindungswirkung gemäß § 95 Abs. 2 BDG ... mehr lesen...