RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0172

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Das außerdienstliche Lenken eines privaten Kfz durch einen Wachebeamten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. (Hinweis E 15.4.1985, 84/12/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120172.X03

Im RIS seit

23.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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