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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4Stammrechtssatz
Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Last zu legen. Es muss vielmehr die Feststellung eines solchen Verhaltens in einem unter Beiziehung des betreffenden Beamten durchgeführten Ermittlungsverfahrens vor Ausspruch der Kündigung gefordert werden (Hinweis auf E vom 19.4.1956, 2403/53).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989120172.X01Im RIS seit
18.03.1992